Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Fragen zur Planung der Elternzeit und der Zeit danach (Elterngeld Plus, alg 1)

Frage: Fragen zur Planung der Elternzeit und der Zeit danach (Elterngeld Plus, alg 1)

tagtraeumerin.x

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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin momentan schwanger und im Beschäftigungsverbot und werde leider danach aufgrund Befristung nicht in meine Stelle zurück kehren könnten. Daher bin ich momentan mit der Planung einer möglichst sinnvollen Strategie für den Wiedereinstieg beschäftigt. Da leider die Kinderbetreuung in unserem Landkreis sehr schwierig ist (viel zu wenig Krippenplätze und kaum Tagesmütter), überlege ich, ob ich länger zuhause bleibe. Dazu habe ich einige Fragen: 1. Kann man Elterngeld Plus ohne Beschäftigung beantragen oder muss man hierzu berufstätig sein? (für mich wäre weniger Geld aber über einen längeren Zeitraum sinnvoller) 2. Was passiert wenn man während des Elterngeldbezuges bei Elterngeld Plus wieder in den Beruf einsteigt? (Da ich dann ja arbeitssuchend sein werde, weiß ich leider nicht, wann ich wieder einsteigen kann) Muss ich dies jetzt schon wissen, ab wann ich wieder arbeite? 3. Sollte ich länger zuhause bleiben und neben Elterngeld Plus noch Betreuungsgeld beantragen, werden diese beiden Leistungen aufeinander angerechnet? 4. Wenn die Elternzeit beendet ist, hätte ich theoretisch Anspruch auf ALG I, wie steht dieses in Wechselwirkung zum Elterngeld? 5. Wie ist es in den Zeiträumen des Elterngeld-Plus-Bezuges und Betreuungsgeldes mit der Krankenversicherung geregelt? Muss ich mich Freiwillig versichern? 6. Dürfte ich während dieser Zeiten ein Fernstudium/eine Weiterbildung machen, um mich besser für den Wiedereinstieg zu qualifizieren? Ich hoffe, dass dies nicht zu konfus wirkt, ich möchte nur im Vorfeld, damit ich gut planen kann, wann ich wieder in den Beruf einsteige, alle Eventualitäten möglichst berücksichtigen. Herzlichen Dank und viele Grüße, Tagträumerin


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Kann man auch ohne Beschäftigung beantragen. 2. Dann wird der Verdienst angerechnet, eventuell besteht die Möglichkeit, sich den Rest des Elterngeldes schon vorher auszahlen zu lassen. 3. Welches Bundesland? 4. Elterngeld bekommen Sie nur, wenn sie sozusagen Elternzeit nehmen, also dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Da bekommen Sie nicht parallel noch Arbeitslosengeld 1 5. Beim Elterngeld Plus sind Sie weiter beitragsfrei versichert, beim Betreuungsgeld nicht. 6. Was für Zeiten? In denen Sie zu Hause bleiben? Ja, das geht Liebe Grüße NB


tagtraeumerin.x

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Hallo Frau Bader, herzlichen Dank für die Informationen. zu 3: Ich wohne in Bayern, hier gibt es noch Betreuungsgeld soweit ich weiß. 4. Herzlichen Dank. Bei normalem Elterngeld war ich mir diesbezüglich sicher, bei Elterngeld Plus ist man ja ggf. noch zusätzlich berufstätig, deshalb fragte ich. Vielen herzlichen Dank schonmal für die Informationen. Das hilft mir sehr weiter.


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