Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Fragen zur Elternzeit

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Fragen zur Elternzeit

Mitglied inaktiv

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Guten Tag, ich habe folgende Situation: Meine Tochter kam im September 2006 zur Welt und ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt, die nun am 30.11.2008 ablaufen. Innerhalb dieser Elternzeit gehe ich seit einem Jahr 16 Stunden arbeiten. Nun bin ich wieder (ganz frisch) schwanger und überlege, was ich nun tun sollte, da ich mich bis Ende August mit meinem AG in Verbindung setzten muß. Die Frage ist, ob ich noch das 3. Jahr "standardmäßig" einreiche, was aber dann ja ohnehin zu Beginn meines voraussichtlichen Mutterschutzes Mitte März 2009 hinfällig wäre. Anschließend würde ich auf jeden Fall wieder 2 Jahre Elternzeit einreichen (und mir das 3. Jahr noch "guthalten"). Wäre das die sinnvollste Variante oder könnte ich mir das 3. Jahr von meiner ersten Tochter "aufheben" und sagen, ich bin ja nun kündigungsgeschützt und möchte trotzdem weiter nur 16 Stunden arbeiten. Oder kann mein Arbeitgeber dann darauf bestehen, dass ich wieder vollzeit arbeiten komme? Oder verfällt das 3. Jahr meiner ersten Elternzeit ohnehin, wenn ich wieder 3 neue Jahre gut habe, duch ein neues Kind? Ich hoffe, meine Frage ist nicht zu konfus... Danke schonmal für Ihre Hilfe! Viele Grüße CW


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es ist alles möglich. Das dritte Jahr nehmen oder 16 Std arbeiten. Alles, was Sie an EZ pro Kind nicht "verwenden" können bis zum 8. Lj. mit Zustimmung des AG genommen werden. In dem 3. Jahr vom ersten Kind ist TZ kein Problem, da Sie es ja jetzt weiter machen. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hi... so weit ich weiß müsstest Du wieder "normal" weiterarbeiten nach Ende der EZ. Du könntest eine TZ beantragen und der AG muß schauen, ob es für ihn zumutbar ist... Falls er dieses nicht bewilligt (da gibt es aber auch noch Kriterien), dann müsstest Du entweder klagen, deine EZ dranhängen oder VZ arbeiten gehen, wel der Kündigungsschutz bestünde ja nur für den "VZ Vertrag"... Ich hoffe das stimt so... LG Peeka


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