Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Fragen zur Elternzeit

Frage: Fragen zur Elternzeit

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Guten Tag, ich habe folgende Situation: Meine Tochter kam im September 2006 zur Welt und ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt, die nun am 30.11.2008 ablaufen. Innerhalb dieser Elternzeit gehe ich seit einem Jahr 16 Stunden arbeiten. Nun bin ich wieder (ganz frisch) schwanger und überlege, was ich nun tun sollte, da ich mich bis Ende August mit meinem AG in Verbindung setzten muß. Die Frage ist, ob ich noch das 3. Jahr "standardmäßig" einreiche, was aber dann ja ohnehin zu Beginn meines voraussichtlichen Mutterschutzes Mitte März 2009 hinfällig wäre. Anschließend würde ich auf jeden Fall wieder 2 Jahre Elternzeit einreichen (und mir das 3. Jahr noch "guthalten"). Wäre das die sinnvollste Variante oder könnte ich mir das 3. Jahr von meiner ersten Tochter "aufheben" und sagen, ich bin ja nun kündigungsgeschützt und möchte trotzdem weiter nur 16 Stunden arbeiten. Oder kann mein Arbeitgeber dann darauf bestehen, dass ich wieder vollzeit arbeiten komme? Oder verfällt das 3. Jahr meiner ersten Elternzeit ohnehin, wenn ich wieder 3 neue Jahre gut habe, duch ein neues Kind? Ich hoffe, meine Frage ist nicht zu konfus... Danke schonmal für Ihre Hilfe! Viele Grüße CW


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, es ist alles möglich. Das dritte Jahr nehmen oder 16 Std arbeiten. Alles, was Sie an EZ pro Kind nicht "verwenden" können bis zum 8. Lj. mit Zustimmung des AG genommen werden. In dem 3. Jahr vom ersten Kind ist TZ kein Problem, da Sie es ja jetzt weiter machen. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hi... so weit ich weiß müsstest Du wieder "normal" weiterarbeiten nach Ende der EZ. Du könntest eine TZ beantragen und der AG muß schauen, ob es für ihn zumutbar ist... Falls er dieses nicht bewilligt (da gibt es aber auch noch Kriterien), dann müsstest Du entweder klagen, deine EZ dranhängen oder VZ arbeiten gehen, wel der Kündigungsschutz bestünde ja nur für den "VZ Vertrag"... Ich hoffe das stimt so... LG Peeka


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe letzten Monat mit meinem Arbeitgeber einvernehmlich meine Elternzeit mit meiner 24 Stunden woche zum 01.05 aufgelöst. Ab diesem Datum wurde eine 27,5 Stunden woche vereinbart. Nun könnte ich jedoch zum 01.06 bzw. Zum 15.05 eine neue Stelle anfangen.  Kann ich mit der einmonatigen Frist zum 15ten kündigen da ich ja ...

Hallo, ich hoffe ich bin hier richtig und Sie können mir weiterhelfen.  Ich bin schwanger und mein ET ist in 5 Tagen. Ich nehme 2 Jahre Elternzeit, beantrage aber basiselterngeld für 1 Jahr.  Mein Partner würde den 4. Lebensmonat mit mir zusammen zuhause bleiben und Elternzeit und Basis Elterngeld beziehen.  Nun ist es ja aber so, dass man 2 Mon ...

Hallo Frau Bader,  ich arbeite im Fahrzeugvertrieb eines Autohauses und erhalte neben einem Fixgehalt auch Provisionen. Bereits im Januar war ich in Elternzeit und werde im Mai erneut Elternzeit in Anspruch nehmen. Für den Monat Januar wurde mein Fixgehalt anteilig gekürzt, was für mich nachvollziehbar ist, da es sich um eine feste Vergütun ...

Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet.  das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam.  Ich hab jedes Jahr auch eine ...

Hallo, meine Tochter ist aktuell 7 Monate alt. Ich habe beim Arbeitgeber 25 Monate Elternzeit beantragt. Ich dachte mir nichts dabei, da ich sie ab 20 Monate in die Krippe bringen wollte und einen entspannten Übergang von Elternzeit auf job und gleichzeitig unproblematische Eingewöhnungsphase für mein Kind haben wollte. Aufgrund privater Umstände m ...

Guten Tag,  meine Tochter ist im August 2020 geboren und kommt 2027 in die Schule. Ich hatte nach ihrer Geburt 1 Jahr Elternzeit genommen. Um den Schulanfang für uns alle etwas einfacher bzw. stressfreier zu gestalten, bin ich am überlegen, mir für die ersten 2 Monate ab der Einschulung Elternzeit zu nehmen. Ist dies rechtlich möglich? Kann mein Ar ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich werde ein Jahr Elternzeit nehmen. Meine Frage ist: Wenn ich diese später verlängern möchte, brauche ich die Zustimmung des Arbeitgebers?

Hallo Frau Bader, ich habe einen Änderungsverträg für TZ in Elternzeit ab September 26 unterschrieben. Nun hätten wir aber eine bessere Betreujngsoption, die allerdings erst im November starten würde. D.h. Dann könnte ich erst ab Januar 27 Teilzeit arbeiten. Bezogen auf Kündigungsfrist oder Änderungsmöglichkeit enthält der neue Vertrag keine Passa ...

Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis 15.8.26 im dritten Jahr der Elternzeit für mein erstes Kind. Nun bin ich wieder. Zum 12.9.26 beginnt der neue Mutterschutz. Aktuell arbeite ich "Teilzeit in Elternzeit", diese Teilzeit endet vertragsmäßig mit dem Ende der Elternzeit. Lebt dann mein  Vollzeit-Arbeitsvertrag von vor dem ersten Kind wieder auf? U ...

Guten Morgen,  wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...