Mitglied inaktiv
Hallo, danke erstmal für die nette und aufschlußreichen Hilfen bisher. Zur Lage: Lebe von dem Vater meines Kindes (3)getrennt. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Der Umgang soll noch vom familiengericht festgelegt werden. Bis dahin gilt die alte Jugendamtsvereinbarung: alle 14 Tage von Fr-So und jedeWoche eine Übernachtung. Nun habe ich wieder mal Fragen: 1. Das wir das gemeinsame Sorgerecht haben, darauf beruft sich der Vater bei jeder Gelegenheit. Ständig mischt er sich ein, will über alles informiert werden, hängst mir ständig an den Hacken. Es ist ja schön, dass er sich um Moritz Wohl Sorgen macht, aber bin ich wirklich verpflichtet ihn zu jedem Arzttermin mitzunehmen? das ist für mich jedesmal die Hölle, da wir uns nur anschweigen und Moritz total doof tut. Jetzt soll Moritz zum Logopäden wegen Sprachschwierigkeiten. Ich kann doch nicht jeden Termin mit ihm absprechen! 2. Es naht ja bald das Weihnachtsfest und damit auch die leidlichen Feiertage.Wie geht denn das da so vor sich? Mit dem Umgang? 3. Kann der Vater einfach ohne mein Wissen mit dem Kind verreisen? 4. Die mündliche Verhandlung läuft jetzt bald an, wie gehts denn dann weiter? Wird da schon entschieden? Und wie kann man sich darauf vorbereiten? Danke. Andrea
Hallo, 1. Ja, darauf hat er einen Anspruch 2. Faire Teilung-zB Heiligenabend 04 bei der Mutter, Folgetage beim Vater , im Folgejahr umgekehrt 3.Nein, es sei denn im Inland seine Eltern besuchen, die nicht so weit weg wohnen 4.Ja, da wird entschieden. Gruß, NB
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