bachelorette09
Guten Tag Frau Bader, Ich werde im September entbinden und denke darüber nach, welche Elternzeit ich beantrage und habe dazu mehrere Fragen. 1. Wenn ich 2 Jahre nehme, muss ich dem AG direkt bei Beantragung Bescheid geben, ob und wieviele Stunden ich im 2. Jahr arbeiten möchte oder erst 7 Wochen vor Beginn des Jahres? 2. Kann der AG dies ablehnen, wenn zwar das UN dtl.-weit über 1000 MA hat, aber in meiner Stammfiliale weniger als 10? Hab ich ein Recht auf den Einsatzort oder kann er mich wegen der wenigeren Stunden versetzen? (Laut Vertrag bin ich in dieser Filiale und kann ggf. woanders im Umkreis eingesetzt werden. Als ich jedoch kurz vor der Schwangerschaft über einen Umzugs nachdachte, weil ich näher an meiner Filiale wohnen wollte, sagte mir meine Vorgesetzte, ich hätte im Falle einer Schwangerschaft bei der Rückkehr ein Anrecht auf diese Filiale. Nun bin ich umgezogen, schwanger und befürchte, dass es nachher ganz anders sein kann, weil ich das nicht schriftlich habe.) 3. Kann der AG widersprechen, wenn ich im 2. Jahr woanders arbeiten möchte und ihm Bescheid gebe? (Laut Vertrag sind Nebenbeschäftigungen nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung zulässig.) 4. Ich kann mir gut vorstellen, recht bald nach dem ersten Kind wieder schwanger zu werden. Was ist, wenn ich gerade im 2. Jahr bin, bei meinem AG Teilzeit arbeite, schwanger werde und wieder recht zügig ein Beschäftigungsverbot bekomme, wie in der ersten Schwangerschaft? Endet die Elternzeit dann frühzeitig und mein ursprünglicher Vertrag (inklusive Gehalt) tritt wieder in Kraft oder läuft das zweite Jahr normal aus und ich bekomme bis zum Ende das angepasste Teilzeitgehalt? 5. Was ist mit dem Eltergeld für das zweite Kind in diesem Fall? Ist die Berechnungsgrundlage dann mein ursprüngliches Gehalt oder mein Teilzeit-gekürztes Nettogehalt aus den Monaten des 2. Elternjahres? Danke schon einmal im Voraus!
Hallo, bitte die Hinwiese lesen und allgemeiner fragen Liebe Grüsse, NB
peekaboo
zu speziell... Du müsstest dann allgemeinere Fragen stellen. LG Peeka
SumSum076
1. Nein, man muss nicht so konkret Bescheid geben, aber 7 Wochen vorher ist es auch zu kurz! Wie soll der AG da planen? Üblich ist es, sich min 3 Monate vorher mit dem AG über die Std, deren Aufteilung und die täglichen Arbeitszeiten zu besprechen. 2. Der AG kann dringende betriebliche Gründe gegen dein Teilzeitbegehren vorbringen. Gibt es bei euch denn schon Teilzeit-Leute? Und der Einsatzort steht ja schon im Vertrag. Diese Filiale und die im Umkreis! Nichts anderes hast du schriftlich... 3. Du musst auch aufgrund des BEEG bei deinem AG um Zustimmung bitten, wenn du woanders arbeiten möchtest und das kann er aus betrieblichen Gründen verwehren. 4. Machst du Teilzeit in der EZ und bekommst in der Zeit ein BV, dann bekommst du den Teilzeitlohn - bis zum Ende der angemeldeten Elternzeit. Die EZ läuft also ganz normal weiter. Du kannst sie erst zum Beginn des Mutterschutzes beenden. Ab dem Tag bekämst du als Mutterschaftsgeld deinen alten Lohn. 5. Mal angenommen (und ganz grob gesprochen), du hast 2 Jahre Elternzeit angemeldet und bekommst dein 2. Kind, wenn das erste 1,5 Jahre alt ist, dann wird beim Elterngeld für ein halbes Jahr (alles nach dem 1. Geburtstag von Kind 1) dein Teilzeitgehalt und für das andere halbe Jahr das Gehalt von vor der ersten Geburt/Mutterschutz herangezogen. Kommt dein 2. Baby am 2. Geburtstag von Kind 1, dann zählt das Teilzeit-Einkommen zwischen dem 1. und dem 2. Geburtstag. Bekommst du dein 2. Kind, wenn dein erstes 2,5 Jahre alt ist (also ein halbes Jahr nach EZ-Ende), dann zählt als Einkommen für ein halbes Jahr das Vollzeitgehalt nach der EZ und für ein halbes Jahr Teilzeitgehalt. Egal ob BV oder nicht. Gruß Sabine
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe letzten Monat mit meinem Arbeitgeber einvernehmlich meine Elternzeit mit meiner 24 Stunden woche zum 01.05 aufgelöst. Ab diesem Datum wurde eine 27,5 Stunden woche vereinbart. Nun könnte ich jedoch zum 01.06 bzw. Zum 15.05 eine neue Stelle anfangen. Kann ich mit der einmonatigen Frist zum 15ten kündigen da ich ja ...
Hallo, ich hoffe ich bin hier richtig und Sie können mir weiterhelfen. Ich bin schwanger und mein ET ist in 5 Tagen. Ich nehme 2 Jahre Elternzeit, beantrage aber basiselterngeld für 1 Jahr. Mein Partner würde den 4. Lebensmonat mit mir zusammen zuhause bleiben und Elternzeit und Basis Elterngeld beziehen. Nun ist es ja aber so, dass man 2 Mon ...
Hallo Frau Bader, ich arbeite im Fahrzeugvertrieb eines Autohauses und erhalte neben einem Fixgehalt auch Provisionen. Bereits im Januar war ich in Elternzeit und werde im Mai erneut Elternzeit in Anspruch nehmen. Für den Monat Januar wurde mein Fixgehalt anteilig gekürzt, was für mich nachvollziehbar ist, da es sich um eine feste Vergütun ...
Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet. das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam. Ich hab jedes Jahr auch eine ...
Hallo, meine Tochter ist aktuell 7 Monate alt. Ich habe beim Arbeitgeber 25 Monate Elternzeit beantragt. Ich dachte mir nichts dabei, da ich sie ab 20 Monate in die Krippe bringen wollte und einen entspannten Übergang von Elternzeit auf job und gleichzeitig unproblematische Eingewöhnungsphase für mein Kind haben wollte. Aufgrund privater Umstände m ...
Guten Tag, meine Tochter ist im August 2020 geboren und kommt 2027 in die Schule. Ich hatte nach ihrer Geburt 1 Jahr Elternzeit genommen. Um den Schulanfang für uns alle etwas einfacher bzw. stressfreier zu gestalten, bin ich am überlegen, mir für die ersten 2 Monate ab der Einschulung Elternzeit zu nehmen. Ist dies rechtlich möglich? Kann mein Ar ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich werde ein Jahr Elternzeit nehmen. Meine Frage ist: Wenn ich diese später verlängern möchte, brauche ich die Zustimmung des Arbeitgebers?
Hallo Frau Bader, ich habe einen Änderungsverträg für TZ in Elternzeit ab September 26 unterschrieben. Nun hätten wir aber eine bessere Betreujngsoption, die allerdings erst im November starten würde. D.h. Dann könnte ich erst ab Januar 27 Teilzeit arbeiten. Bezogen auf Kündigungsfrist oder Änderungsmöglichkeit enthält der neue Vertrag keine Passa ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis 15.8.26 im dritten Jahr der Elternzeit für mein erstes Kind. Nun bin ich wieder. Zum 12.9.26 beginnt der neue Mutterschutz. Aktuell arbeite ich "Teilzeit in Elternzeit", diese Teilzeit endet vertragsmäßig mit dem Ende der Elternzeit. Lebt dann mein Vollzeit-Arbeitsvertrag von vor dem ersten Kind wieder auf? U ...
Guten Morgen, wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...
Die letzten 10 Beiträge
- Kündigungsfrist
- Familienzuschlag, Krankenversicherung und Elterngeld/Elternzeit
- Unterhaltsberechnung / Wohnvorteil
- Elternzeit endet kurz vor Mutterschutz
- Vertrag TZ in Elternzeit änderbar?
- Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängern
- EZ und Arbeitslosenversicherung
- Umgangsrecht
- Gehalt im BV weniger
- ELTERNGELD