Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Fragen zu Schwangerschaft und Depressionen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Fragen zu Schwangerschaft und Depressionen

MrsPookey

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, Ich habe 3 Jahre lang Medikamente wegen Depressionen eingenommen (im Vorfeld auch bereits Psychotherapeutische Behandlung). Da ich kein Risiko eingehen möchte, habe ich die Tabletten im Dez. 2012 ausgeschlichen, was nun allerdings wieder zu einem akuten "aufflammen" der Depression geführt hat. Seit 2 Wochen bin ich deswegen auch krank geschrieben. Nun wollen mein Mann und ich ein Kind bekommen, was nach Rücksprache mit Psychiater und Hausarzt eine für meine Depressionen eine positive Entwicklung darstellen sollte... Da ich mich aber aktuell ohne schwanger zu sein, nicht in der Lage sehe zu arbeiten, habe ich Angst, was passiert, wenn ich in der Schwangerschaft wieder von den Depressionen eingeholt bzw. Ich sie nun nicht mehr loswerde (erneute Tabletteneinnahme möchte ich nur sehr ungern)... Kann auf Grund bereits bekannter Depressionen entweder von meiner FÄ oder vom Psychiater ein Beschäftigungsverbot ausgestellt werden? Oder ist eine solche, bereits bekannte Erkrankung kein Grund hierfür? Ich möchte wirklich nicht, dass sich meine Depressionen negativ auf eine Schwangerschaft und das ungeborene auswirken... Eigentlich arbeite ich wirklich sehr gerne, aber - und ich glaube, das folgende kann nur jemand nachvollziehen, der sich mit der Krankheit auskennt - es geht einfach nicht... Die aktuellen Gefühle kann man kaum beschreiben und wurden letztendlich nur über 3 Jahre erfolgreich mit Medikamenten ausgeblendet. Hätte ein BV nicht für meinen Arbeitgeber den "Vorteil" meine stelle anderweitig zu besetzen?! Bei einer Arbeitsunfähigkeit ist dies ja nur sehr eingeschränkt möglich... Zusätzlich möchte ich nur der Vollständigkeit halber anmerken, dass auf Grund starken Übergewichtes (Essstörung) eine operative Magenverkleinerung vor knapp 4 Jahren stattgefunden hat (sleeve resection). Eine Abnahme von 50kg war/ist die folge und Nahrungsaufnahme nur in geringen Mengen möglich. Dadurch mache ich mir bzgl. Einer Schwangerschaft natürlich ebenfalls Gedanken, so dass ich Angst habe, dass mir die "Begleitumstände" besonders alle zusammen zuviel werden könnten und ich mich und ein ungeborenes Baby gefährde... Um Stress zu vermeiden, hat mein Hausarzt das Thema Beschäftigungsverbot angesprochen, allerdings direkt mit dem Hinweis, das er hier nicht genug im Thema sei, aber ich mich ja entsprechend erkundigen könnte. Dies möchte ich also hier machen, entschuldige mich für den verfassten Roman und bedanke mich im voraus für Ihre Antwort. Viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen. KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu. Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich. Beim EG darf sich beides nicht negativ auswirken (wenn die Krankschreibung krankheitsbedingt war). Bei Ihnen scheint es ja nicht an der Arbeit zu liegen, deshalb wird der AG eine Krankschreibung erteilen. Liebe Grüsse, NB


morfer

Beitrag melden

Es tut mir sehr leid, dass du unter so starken Depressionen leidest. Ich habe im Freundeskreis einiges mit dieser Krankheit miterlebt. Entschuldige, wenn ich so direkt bin, aber ich halte eine Schwangerschaft für keine gute Idee. Eine Mutter sollte ihrem Kind Sicherheit und Zuversicht mitgeben und nicht umgekehrt. So schön ein Leben mit Kindern ist, soviel psychische Belastung bedeutet es häufig auch und nach deinen Schilderungen bist du schon jetzt recht labil. Ein Kind ist keine Therapie!


MrsPookey

Beitrag melden

Hallo, meine Frage war nicht, ob es Sinn macht, ein Kind in die Welt zu setzen! Sorry, aber du kennst mich nicht und alle Ärzte und Freunde die mich kennen sind sich einig, dass ich eine sehr gute Mutter werden kann bzw. werde. Drei Jahre war ich dank Medikamenten absolut stabil, musste diese allerdings absetzen, um meinen Kinderwunsch weiter zu verfolgen. Das bedeutet aber nicht, dass ich diese später nicht wieder nehme. Vielmehr ist die frage, ob sich meine Hormone evtl. durch eine Schwangerschaft selber regulieren (mein Psychiater sagt, dass dies als einziges dazu führen könnte). Das ein Kind keine Therapie ist, dass ist mir sehr wohl bewusst, aber auch eine Therapie hat mich keinen Schritt voran gebracht. da mein Körper 2 Hormone nicht selbstständig produziert, müssen diese künstlich in Form von Tabletten zugeführt werden. Geschieht dies nicht, Falle ich in eine Depression, und das ist momentan der Fall. Da eine körpereigene Regulierung durch die veränderte Hormonlage während einer schwangeeschaft stattfinden könnte, ist es möglich, dass sich meine eigentliche frage, ob ein Beschäftigungsverbot auf Grund von Depressionen ausgesprochen werden kann, ggf. erledigen. Aber ich möchte mich einfach informieren für den fall, dass dies nicht geschieht... Denn was ich mir nicht verzeihen würde: wenn meinem Kind wegen meiner Depressionen etwas passieren würde...


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Bei einem BV muss die Arbeit die Schwangerschaft gefährden. Chemiefabrik, schwer heben, ansteckende Krankheiten etc. Das ist bei Dir alles nicht der Fall. Ich drück Dir die Daumen dass Deine Theorie aufgeht, kenne mich da auch aus leider. Einen finanziellen Vorteil wird Dir eine Schwangerschaft aber nicht bereiten. Der Arbeitgeber ist nicht verantwortlich für die Familienplanung, weswegen Du die Medikamente absetzt und nicht mehr arbeitsfähig bist. Klingt hart, ist nicht so gemeint, aber so ist es.


MrsPookey

Beitrag melden

Hi, wenn ich richtig informiert bin, gibt es auch ein individuelles BV, dass dafür gedacht ist, dass Mutter und Kind nicht gefährdet sind. Und während einer akuten depressiven Phase wäre meine Angst, dass ich durch meinen psychischen Stress ein ungeborenes leben zu gefährden. Da mich in dieser Situation die Arbeit am meisten belastet, zielt meine frage nach dem BV darauf ab... Ich denke, dass ich so die psychische Belastung in grenzen halten kann... Um finanzielles geht es mir in keiner Form, da mein Mann ausreichend verdient, und - auch das ist nicht böse gemeint - ich kann nicht verstehen, wie du auf den Gedanken kommst, dass ich wegen Geld ein Kind in die Welt setzen möchte?!? Nach Rücksprache mit einer bekannten die in der Personalabteilung eines Unternehmens arbeitet, hat ein BV für den Arbeitgeber sogar den Vorteil, dass der Arbeitgeber die stelle befristet neu besetzen kann. Da eine Krankschreibung nicht für einen langen Zeitraum ausgestellt wird, muss der Arbeitgeber die Arbeitsstelle jederzeit verfügbar halten... Damit aber meine eigentliche frage nicht komplett untergeht: Kann auf Grund einer bereits vor der Schwangerschaft bekannten Depression ein Beschäftigungsverbot erteilt werden (von FÄ oder Psychiater), wenn dadurch die Gefahren für mich und ein Kind bzw. mein psychischer stress, und damit auch der für das ungeborene kind, reduziert werden?!?


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Zeig mir den Satz wo ich schrieb dass Du wegen Geld ein Kind in die Welt setzt bitte. Eine Vorerkrankung, die Dich durch eine Schwangerschaft nicht arbeitsfähiger macht ist nicht dem Arbeitsplatz geschuldet welcher dann die Schwangerschaft gefährdet. Du sagst es geht nicht ums Geld,, Dein Mann verdient ausreichend. Wenn es nicht ums Geld geht, dann kündige einfach, werde schwanger und erfülle Dir Deinen Traum. Kinder sind toll, und ja, auch ich weiß dass sie einen psychisch stabilisieren können. Sehr sogar.


MrsPookey

Beitrag melden

Du schreibst, dass mir ein Kind keinen finanziellen Vorteil bringt - da ist wohl von Geld die rede, denke ich?! Ich wollte mich hier auch in keiner Form streiten - dafür nehme ich mir Dinge viel zu sehr zu Herzen und persönlich... Kündigen - darüber habe ich bereits nachgedacht, aber während der zeit meiner Medikamente war dies der erste und einzige Arbeitsplatz, an dem es mir gut ging und ich Spaß an dem hatte, was ich mache! Ich habe die Hoffnung, dass diese Zeiten zurück kehren und auf Grund meiner Erfahrungen dort weiß ich aber auch, dass (auch bei eigenkündigung) eine Rückkehr unmöglich ist! Will ich das? Wenn es mir gut geht, dann gehe ich in der Arbeit auf. Das möchte ich auch später wieder können... Mir war nicht klar, welche "Welle" ich lostrete mit einer Frage, deren Lösung für mich mehr vor- als Nachteile für alle beteiligten mit sich bringt... Entschuldigung...


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Brauchst Dich nicht entschuldigen, beim schriftlichen fehlen eben Ton und Mimik, das ist manchmal ungünstig. Du möchtest schwanger werden.Sobald Du es bist hast Du eh Kündigungsschutz. Daher deute ich die Frage nach einem BV für mich logischerweise in Richtung Finanzen. Denn das ist der einzige Unterschied zu einer Krankmeldung, dass diese dann besser aussehen als bei einer Krankmeldung. Bei einem BV ist eben klar geregelt, dass die Arbeit die Gesundheit von Mutter und Kind gefährdet. Ist dem nicht so, dann begibt sich zumindest der Arzt auf sehr dünnes Eis. Daher würde ich an Deiner Stelle , da Dir der Job wichtig ist, es Dir nicht ums Geld geht, nun einfach den Weg gehen. Schwanger werden, schauen wie es geht. Notfalls eben Krankschreibung. Aber auf keinen Fall mit einem BV rechnen, denn nach den Infos die Du gegeben hast wäre das nicht gerechtfertigt. Was nicht heißt dass es nicht Ärzte gibt die das dennoch ausstellen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader Ich bin Italiener und entschuldige mich für mein nicht perfektes Deutsch. Bevor ich meine Frage stelle, muss ich Ihnen kurz die Situation erklären. 2023 werde ich schwanger, erzähle es meiner Firma und sie schicken mich mit einem Arbeitsverbot nach Hause. also, seit Juli 2023 bin ich bei vollem Gehalt zu Hause.Ich ...

Hallo, ich übe aktuell einen Minijob & Saisonarbeit aus.  Nächste Woche habe ich ein Vorstellungsgespräch für eine Vollzeitstelle. jetzt zu meiner Frage: ist es möglich, dass ich bei meinem Minijob/Saisonarbeit die Schwangerschaft bekannt gebe ohne, dass mein neuer potentieller Arbeitgeber das über die Krankenkasse oder oder erfährt? ...

Guten Tag , ich habe einen befristeten Werkstudentenvertrag von 20 Wochenstunden . Über meine Krankenkasse besteht kein Anspruch auf Zahlungen im Beschäftigungsverbot und im Mutterschutz , aufgrund meiner Sozialversicherung als Werkstudentin. habe ich in der Schwangerschaft Anspruch auf eine Fortzahlung des Gehalts vom Arbeitgeber her , im B ...

Guten Abend Frau Bader,  Meine gesamten Kollegen und ich haben eine Gehaltserhöhung zugesichert bekommen, da wir in eine höhere Qualifikations-Gruppe eingestuft wurden, doch meine Gehaltserhöhung wurde mir nun aufgrund meiner Schwangerschaft verweigert mit der Begründung, dass ich ja länger ausfallen werde. Wenn das so bleibt, verdiene ich weni ...

Ich bin noch nicht schwanger. Ich werde, laut Vertrag, am 01.01.2026 befördert. Die Voraussetzungen dafür sind ebenfalls vertraglich festgehalten: 1. bis dahin in Vollzeit arbeiten und 2. Trainingsangebote wahrnehmen. Ich möchte diese Beförderung auf jeden Fall mitnehmen, um nach der Elternzeit eine gute Voraussetzung zu haben. Meine Frage: darf ...

Hallo Frau Bader, ich habe ein Kind im sep 2024 geboren und bin selbstständig die Bemessungzeitraum war festgelegt steuerlich Jahre 2023 .Ich habe ein Änderung Bemessungszeit Antrag bei Elterngeld Stelle aufgrund Schwangerschaft bedingt Krankheit gestellt .Ich hatte ein stilles Geburt am 31.12.2022 und dadurch mein Gebärmutter Schwerverletzt wa ...

Sehr geehrte Frau Bader,   anbei schreibe ich Ihnen, da ich einige Fragen hätte. Derzeit befinde ich mich in Elternzeit bis zum 26.02.2026.    Mein Mann und ich planen dieses Jahr ein zweites Kind. Beim ersten Kind habe ich ein sofortiges Beschäftigungsverbot erhalten, da ich beim Hals-Nasen-Ohren Arzt arbeite.    Meine Fragen ...

Hallo Frau Bader,   ich versuche mein Glück bei Ihnen:) 2023 kam mein erster Sohn zur Welt. Zu Beginn meiner Schwangerschaft wurde ich aufgrund meiner Tätigkeit als Dentalhygienikerin direkt ins BV geschickt. Im November 2024 entschied ich mich als Minijoberin bei meiner Arbeitgeberin freitags für 4h zu arbeiten. Nun bin ich erneut schwan ...

Guten Tag Frau Bader. Meine Frau ist als Tierärztin im Beschäftigungsverbot, da sie noch stillt. Zuvor war sie während der Schwangerschaft ebenfalls im Beschäftigungsverbot.  Jetzt war der Plan, dass sie im Sommer abstillt (unsere Tochter ist dann ein Jahr) und wieder in Teilzeit arbeitet und mit Elterngeld Plus aufstockt.  Eigentlich war ...

Sehr geehrte Fr. Bader   Ich bin derzeit in der 36 Woche schwanger meine Firma wo ich beschäftigt war ist wo ich in der 29 Woche Schwangerschaft in Insolvenz angemeldet meine Mutterschutzfrist ist ab dem 11.06.2025 bis 22.07.2025 da der Entbindungstermin steht der 23.07.2025  meine Frage ist wärende ich gekündigt jetzt oder wie läuft das gan ...