Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Fragen zu Elterngeld, Unterhalt usw

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Fragen zu Elterngeld, Unterhalt usw

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Hallo, ich erwarte im späten Frühjahr mein 1. Kind. Bisher arbeite ich in Teilzeit, ab nächsten Monat wieder in Vollzeit, gebe dafür meinen gewerblichen Nebenberuf auf. Elterngeld = 67 % vom Netto-Einkommen? Gilt das inkl meiner Nebentätigkeit? Ich bin nicht verheiratet, lebe aber mit meinem Freund (geschieden, nicht unterhaltspflichtig für die Exfrau, mit 14jähriger Tochter, die bei uns lebt) zusammen. Sollten wir uns trennen, habe ich keine Ansprüche auf Unterhalt für mich, richtig? Was für Gelder kann man noch bekommen, außer Eltern- und Kindergeld? Danke für eine kurze Info, oder gerne auch entsprechende Links!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Fragem wie lange man gearbeitet haben muss, um die vollen 67 % zu bekommen, habe ich schon beim Ministerium gestellt. Die Antwort stelle ich ein, wenn ich sie habe. Unterhalt der nichtehelichen Mutter: 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt hat der KV (=Kindsvater) Unterhalt zu gewähren. §1615 l Abs.2: Der Anspruch verlängert sich für den Zeitraum von 4 Mo. vor der Geburt bis 3 Jahre nach der Geburt, wenn die Kindsmutter aufgrund der SS oder Krankheit, die auf SS beruht oder weil ihr eine Tätigkeit nicht zugemutet werden kann (das ist bei einem kleinen Kind bis zu 3 J. idR so, wenn nicht nachweislich eine Betreuungsmöglichkeit besteht wie bei Großeltern im selben Haus). §1615 l Abs. 3 Über die drei Jahre hinaus muß der nichteheliche Vater Unterhalt zahlen, wenn Versagung "grob unbillig" wäre. Das wird bejaht, wenn es keinen Kindergarten, Großeltern etc. gibt. Gruß, NB


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