hallo frau Bader, Ich habe eine 9jährige tochter, welche aber seit 7 jahren wegen schweren depressionen meinerseits bei ihrem vater lebt. der vater hat mit seitdem den kontakt verboten. dennoch zahle ich unterhalt für sie. meine zweite tochter, die bei mir und meinem partner lebt, ist jetzt 1,5 jahre alt und ich habe das elterngeld gesplittet auf 22 monate à 330euro. ich hatte einger zeit beim jugendamt angerufen weil ich wegen der niedrigen einkünfte (EG+KG) den unterhalt nicht zahlen konnte, die meinten zu mir nur: "Seien sie froh dass sie nicht den vollen betrag zahlen müssen. ich müßte evtl. auch das komplette Elterngeld für den unterhalt aufwenden". Meine frage jetzt: Ist das rechtens? Das EG wird doch für den "unterhalt" meiner kleinen tochter gezahlt. Was passiert wenn ich in ein paar monaten nur noch das Kindergeld habe? Kann mich das Jugendamt dazu zwingen, arbeiten zu gehen? (habe niemanden, der auf die kleine aufpasst und tamu kommt aus psychologischen gründen nicht in frage) Herzlichen dank - steffi
Mitglied inaktiv - 19.05.2010, 22:24