Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhalt und Elterngeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unterhalt und Elterngeld

Lara34

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Liebe Frau Bader, ich bekomme von meinem Partner seit einem Jahr Unterhalt, weil ich unseren gemeinsamen Sohn (2) betreue, noch in Elternzeit bin und wir nicht verheiratet sind. Der Unterhalt wird als eine Art Lohnausgleich/ Karriereknick gezahlt. In den nächsten Tagen erwarten wir unser 2. gemeinsames Kind und ich sitze grad an dem Elterngeldantrag. Muss ich den Unterhalt da irgendwo angeben? Wird dieser angerechnet? Aufgrund der langen Elternzeit bekomme ich diesmal ja nur das Basiselterngeld. Im Internet finde ich nur Antworten im Zusammenhang von Trennungen. Wir leben aber alle in einer Wohnung zusammen. Vielen Dank! Lara


desireekk

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Für das Elterngeld werden (grob gesagt) steuer- und sozialversicherungspflichtiges Einkommen herangezogen. Unterhalt ist das in der Steuer anzugeben (wenn der Vater es von der Steuer abziehen will, was sehr oft Sinn macht), aber es gibt eben keine Sozialversicherung. Daraus folgt: es wird wohl nur Basiselterngeld geben. Wobei man ja für den Mutterschutz etwas mehr angerechnet bekommt, wenn man die EZ dafür beendet. VG D


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