Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Fragen bezüglich Stillzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Fragen bezüglich Stillzeit

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich habe drei Fragen bezüglich der Stillzeit. 1. Im Mutterschutz steht, dass stillende Mütter keine Nachtarbeit machen dürfen. Ich bin Krankenschwester und möchte gerne wieder arbeiten unter anderem auch nachts. Darf ich das auf eigenen Wunsch oder ist das grundsätzlich verboten? 2. Ich kann ja in der Arbeit nicht stillen sondern nur abpumpen. Besteht die Möglichkeit, dass ich meine Stillzeit zu Hause nehme, d.h. später zum Dienst komme und/oder früher nach Hause gehe? 3. Wieviel Stillzeit steht mir zu wenn ich mehr als 8 Stunden arbeite, davon aber zwischendurch eine halbe Stunde Pause habe? Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen und bedanke mich bereits im voraus!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. MuSchG (1) Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. (2) Mehrarbeit im Sinne des Absatzes 1 ist jede Arbeit, die 1. von Frauen unter 18 Jahren über 8 Stunden täglich oder 80 Stunden in der Doppelwoche, 2. von sonstigen Frauen über 8 1/2 Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus geleistet wird. In die Doppelwoche werden die Sonntage eingerechnet. (3) Abweichend vom Nachtarbeitsverbot des Absatzes 1 dürfen werdende Mütter in den ersten vier Monaten der Schwangerschaft und stillende Mütter beschäftigt werden 1. in Gast- und Schankwirtschaften und im Übrigen Beherbergungswesen bis 22 Uhr, 2. in der Landwirtschaft mit dem Melken von Vieh ab 5 Uhr, 3. als Künstlerinnen bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und ähnlichen Aufführungen bis 23 Uhr. (4) Im Verkehrswesen, in Gast- und Schankwirtschaften und im übrigen Beherbergungswesen, im Familienhaushalt, in Krankenpflege- und in Badeanstalten, bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen, anderen Schaustellungen, Darbietungen oder Lustbarkeiten dürfen werdende oder stillende Mütter, abweichend von Absatz 1, an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn ihnen in jeder Woche einmal eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden im Anschluss an eine Nachtruhe gewährt wird. Das Gewerbeaufsichtsamt kann den AG strafen, wenn er es nicht einhält 2. Das regelt das Gesetz nicht. Wegen der Praxis fragen Sie mal bei BIGGIs Forum 3. § 7 Stillzeit (1) Stillenden Müttern ist auf ihr Verlangen die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens aber zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde freizugeben. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitsstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten gewährt werden. Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, soweit sie nicht durch eine Ruhepause von mindestens zwei Stunden unterbrochen wird. Liebe Grüsse. NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Liebe Frau Bader, Sie haben mir soeben eine Antwort auf meine gestrige Frage geschrieben. Das war mir aber alles längst klar. Meine Hauptfrage war, ob ich Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich habe, wenn ich wg stillen als Ärztin nach dem 1. Lebensjahr keine 24-Std-Dienste machen kann, sondern nur 40 Std pro Woche tagsüber arbeite. Vielen ...

Hallo Leider habe ich mich zu spät erkundigt und habe Elternzeit bei meinem Arbeitgeber beantragt. Jetzt sagt er, ich kann keine Stillzeit mehr beantragen. Könnte ich nach meiner Elternzeit Stillzeit beantragen und mit welcher Vergütung könnte ich dann rechnen?

Sehr geehrte Frau Bader, Durch Zufall habe ich vom Stillbeschäftigungsverbot für stillende Mütter in bestimmten Berufsgruppen erfahren. Ich selber bin Allgemeinmedizinerin und befinde mich aktuell in der 34. SSW und seit Beginn der Schwangerschaft aus Infektionsschutzgründen im Beschäftigungsverbot. Leider finde ich keine Informationen im Inter ...

Liebe Frau Bader, herzlichen Dank für die Beantwortung meiner letzten Frage. Diese rechtliche Einschätzung hilft mir enorm mich gegen dieses Vorgehen zu wehren. Ich hätte noch eine weitere Frage: Vor meiner ersten Schwangerschaft habe ich Vollzeit inkl Diensten (mit Schichtzulagen gearbeitet), im Beschäftigungsverbot bekam ich einen Ausglei ...

Hallo Frau Bader, ich bin Flugbegleiterin und deswegen im BV während der Stillzeit. Ich würde gerne noch länger stillen und ein Kleingewerbe als Fotografin anmelden. Soweit ich weiß, werden meine Bezüge in der Stillzeit dadurch nicht gekürzt, ist das richtig? Nach der Stillzeit würde ich gerne in Elternzeit gehen und dementsprechend Elterngeld ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich fange demnächst wieder als Ärztin in der Klinik an zuarbeiten. Ich stille mein Kind (14M) noch tags und nachts. Kann mein Chef von mir verlangen von 7:30-17:00 Uhr tagsüber als Notarzt tätig zu sein? Oder ist diese Tätigkeit mit einen zu hohen gesundheitlichen Risiko verbunden? Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrte Frau Bader,  ich arbeite normalerweise teilweise im Bereitschaftsdienst zwischen 20 und 24 h auch über Nacht.  Nun kehre ich nach meiner Elternzeit zurück in den Beruf und möchte noch einige Monate weiter stillen.   Wenn ich dementsprechend von Bereitschaftsdienst und Nachtarbeit freigestellt werde, also nur zu "Regelzeiten" arbe ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein Partner und ich teilen uns die Elternzeit unserer Tochter 50/50. Das erste halbe Jahr bleibe ich zu Hause und beginne dann im Januar wieder Teilzeit zu arbeiten und mein Partner übernimmt zu Hause. Da ich voraussichtlich im Januar noch stillen werde, stelle ich mir die Frage, wie das mit meiner Arbeitsstelle ver ...

Sehr geehrte Frau Bader,   meine Frage bezieht sich auf meine Rechte laut Mutterschutzgesetz während der Stillzeit. Mein Sohn (17 Monate) wird noch relativ häufig gestillt. Er geht seit einigen Wochen in die Kita, was gut funktioniert, weshalb ich bald wieder arbeiten möchte (Teilzeit in Elternzeit als Operationstechnische Assistentin). Ich ...

Sehr geehrte Frau Bader,   meine Elternzeit endet am 31.05.  Ich stille mein 24 Monate altes Kind nach wie vor, vor allem nachts. Aus diesem Grund wurde mir vom Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung ausgestellt, die unter anderem beinhaltet, dass ich nachts nicht arbeiten darf. Ich arbeite eigentlich im OP und habe dort auch 24h - Di ...