Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frage zur verfügbaren elternzeit

Frage: Frage zur verfügbaren elternzeit

Lovie

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Hallo Geburt Kind 1 07/15 Geburt Kind 2 09/17 Mann war bis 11/18 selbständig und hat bei beiden Kindern je 2 Monate Basis elterngeld mindestsatz bezogen. Seit 11/18 ist der Mann Angestellter. Kann er noch elternzeit nehmen? Wann verfällt die Elternzeit, mit dem 8. Geburtstag? Soweit ich es verstanden habe, stehen ihm für jedes Kind noch 34 Monate elternzeit zu, die er bis zum 8. Geburtstag mit einer Frist von 13 Wochen nehmen kann und während dieser könnte er auch bis zu 30 Stunden die Woche in Teilzeit arbeiten, ist das korrekt?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, eer kann mit Antragsfrist sieben Wochen einen schriftlichen Antrag auf Elternzeit stellen. Diese steht ihm zu. Die Restzeit bis zum dritten Geburtstag bzw., je nachdem wie viel dann noch übrig ist, bis zu 24 Monate bis zum achten Geburtstag. Elterngeld kann er keines mehr bekommen. Liebe Grüße NB


mellomania

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ja, deine annahme ist korrekt. normalerweise stehen ihm pro kind 3 jahre elternzeit bis zum 3. geburtstag zu. zwei monate mit elterngeld, sofern innerhalb der ersten 14. lebensmonate. er kann also elternzeit ohne bezüge nehmen. ob aber der jetzige arbeitgeber zustimmen muss weiß ich nicht, da die kinder vorher geboren wurden und das 1. kind schon drei jahre alt ist. beim zweiten könnte er noch die elternzeit nehmen, bis das kind 3 ist. da wird es keine probleme geben, da ihm das rechtlich zu steht. das 1 kind ist aber schon drei, da kann es sein, dass der AG sagt, gesetzt sagt 3 jahre bis 3. geburtstag. da müssten wir auf die andren antworten warten


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