Lisa Hafendörfer
Hallo Frau Bader, ich bekomme im Dezember mein erstes Baby. Nun ist die Frage ob ich die Elternzeit 1 oder 2 Jahre beim Arbeitgeber beantrage. Ich hatte ein persönliches Gespräch mit meinem Chef, der meinte ich könne erstmal ein Jahr zu hause bleiben und dann im ersten Jahr auch auf 2 Jahre die Elternzeit verlängern. Da ich noch nicht sicher bin, ob ich nach einem Jahr schon wieder arbeiten gehen kann/ möchte. Doch finanziell nicht weiss ob ich 2 Jahre zu hause bleiben kann. Wenn ich nun beim Arbeitgeber die Elternzeit auf 1 Jahr schriftlich beantrage, und mir der Arbeitgeber schriftlich die Option auf Verlängerung der 2 Jahre zukommen lässt, ist dies dann rechtens und auch wirksam? Ist der Arbeitgeber dann nach einem Jahr verpflichtet, die Elternzeit zu verlängern? Was ist wenn in einem Jahr ein anderer Chef da ist, gilt dann immer noch die selbe Vereinbarung?
Hallo, es besteht nur ein Anspruch auf Verlängerung, wenn man mind 2 Jahre EZ genommen hat. Wenn der Ag es Ihnen aber schriftlich erlaubt, ist es doch ok. Da Sie aber sicher nicht VZ arbeiten werden, ist es besser, gleich 2 Jahre zu nehmen u dann TZ in EZ zu arbeiten Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Nein, er ist eben nicht verpflichtete die EZ zu verlängern. Man muss sich eben auf 2 Jahre festlegen. Mein Vorschlage wäre, melde 2 Jahre an und sage dazu, das Du ein Jahr daheim bleibst und im 2ten nach Absprache in Teilzeit innerhalb der EZ vor hast zu arbeiten. genaueres würde man dann zeitnah besprechen. Das Du nach einem Jahr - selbst wenn du wieder arbeiten musst - direkt mit Vollzeit einsteigst ist eh am unwahrscheinlichsten. So hälst du dir die Ez für zwei Jahre und die Option evtl vorher in Teilzeit wieder zu kommen wenn es Finanziell eng wird. Notfalls, wen Dein AG nichts hat, kannst Du dann auch mit seiner Zustimmung in Teilzeit/Minijob woanders arbeiten. Und bei Bedarf dann auch ohne seine Zustimmung das 3te Jahr dran hängen. erst nach dessen Ende müsstest Du dir dann sicher sein ob Du länger in Teilzeit bleiben willst oder wieder Vollzeit arbeiten willst. Und füge am besten feste Daten ein, keine schwammige Sätze wie ich nehme 2 Jahre. Da entstehen dann regelmäßig Mißverständnisse weil einige von 2 Jahren ab Geburt ausgehen, andere von 2 Jahren nach Mutterschutz.
Lisa Hafendörfer
Vielen Dank Danyshope, hast mir schon ein wenig weitergeholfen. Wie meinst du das mit den genauen Daten, kannst du mir ein Beispiel nennen. Eine Frage hätte ich dann noch, ist es dann für mein Vorhaben sinnvoller dass Elterngeld für das eine Jahr zu beziehen oder auf zwei Jahre splitten?
Ähnliche Fragen
Guten Tag Frau Bader, Ich bin seit mehr als 10 Jahren bei einem großen Unternehmen in Vollzeit angestellt. Aktuell arbeite ich aber in gesetzlicher Elternzeit nur 20 Stunden wöchentlich, ab Juni würde ich wieder vollzeit arbeiten. Nun hat mir das Unternehmen ein Abfindungsangebot unterbreitet welches die Abfindungssumme anhand meines aktuellen Ge ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen, ich bin tatsächlich ein bissl verwirrt. Ich habe ein Resturlaub von 39tage, meine Elternzeit endet am 12.04.2026. mein Resturlaub wird an den Ende meiner Elternzeit dran gehangen sprich von 13.4 - Juni. meine neuer Arbeitsvertrag, in gleichen Unternehmen nur weniger Stunden, beginnt am 01 ...
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell noch bis September in Elternzeit. Meine Arbeitsstelle ist ca 250 km von meinem Wohnort entfernt, nach der Elternzeit ist es mir also nicht möglich mein Kind adäquat zu betreuen mit dieser Arbeitsstelle. Ich arbeite in einem Unternehmen mit 3 Angestellten und 2 Chefs. Ich möchte nach der Elternzeit also aus dem Unte ...
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe letzten Monat mit meinem Arbeitgeber einvernehmlich meine Elternzeit mit meiner 24 Stunden woche zum 01.05 aufgelöst. Ab diesem Datum wurde eine 27,5 Stunden woche vereinbart. Nun könnte ich jedoch zum 01.06 bzw. Zum 15.05 eine neue Stelle anfangen. Kann ich mit der einmonatigen Frist zum 15ten kündigen da ich ja ...
Hallo, ich hoffe ich bin hier richtig und Sie können mir weiterhelfen. Ich bin schwanger und mein ET ist in 5 Tagen. Ich nehme 2 Jahre Elternzeit, beantrage aber basiselterngeld für 1 Jahr. Mein Partner würde den 4. Lebensmonat mit mir zusammen zuhause bleiben und Elternzeit und Basis Elterngeld beziehen. Nun ist es ja aber so, dass man 2 Mon ...
Hallo Frau Bader, ich arbeite im Fahrzeugvertrieb eines Autohauses und erhalte neben einem Fixgehalt auch Provisionen. Bereits im Januar war ich in Elternzeit und werde im Mai erneut Elternzeit in Anspruch nehmen. Für den Monat Januar wurde mein Fixgehalt anteilig gekürzt, was für mich nachvollziehbar ist, da es sich um eine feste Vergütun ...
Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet. das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam. Ich hab jedes Jahr auch eine ...
Hallo, meine Tochter ist aktuell 7 Monate alt. Ich habe beim Arbeitgeber 25 Monate Elternzeit beantragt. Ich dachte mir nichts dabei, da ich sie ab 20 Monate in die Krippe bringen wollte und einen entspannten Übergang von Elternzeit auf job und gleichzeitig unproblematische Eingewöhnungsphase für mein Kind haben wollte. Aufgrund privater Umstände m ...
Guten Tag, meine Tochter ist im August 2020 geboren und kommt 2027 in die Schule. Ich hatte nach ihrer Geburt 1 Jahr Elternzeit genommen. Um den Schulanfang für uns alle etwas einfacher bzw. stressfreier zu gestalten, bin ich am überlegen, mir für die ersten 2 Monate ab der Einschulung Elternzeit zu nehmen. Ist dies rechtlich möglich? Kann mein Ar ...
Die letzten 10 Beiträge
- Umgangsrecht
- Gehalt im BV weniger
- ELTERNGELD
- Änderung Aufnahmeheft Kindergarten
- Vor Schwangerschaft geplanter Umzug
- Geistig beeinträchtigt, schwanger
- Partnerschaftsbonusmonate bei unbezahlter Mehrarbeit
- Elterngeld/Mutterschutz
- Mutterschaftsgeld Berechnung bei 3. Kind
- Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Suchterkrankung