Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frage zur Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Frage zur Elternzeit

Lisa Hafendörfer

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich bekomme im Dezember mein erstes Baby. Nun ist die Frage ob ich die Elternzeit 1 oder 2 Jahre beim Arbeitgeber beantrage. Ich hatte ein persönliches Gespräch mit meinem Chef, der meinte ich könne erstmal ein Jahr zu hause bleiben und dann im ersten Jahr auch auf 2 Jahre die Elternzeit verlängern. Da ich noch nicht sicher bin, ob ich nach einem Jahr schon wieder arbeiten gehen kann/ möchte. Doch finanziell nicht weiss ob ich 2 Jahre zu hause bleiben kann. Wenn ich nun beim Arbeitgeber die Elternzeit auf 1 Jahr schriftlich beantrage, und mir der Arbeitgeber schriftlich die Option auf Verlängerung der 2 Jahre zukommen lässt, ist dies dann rechtens und auch wirksam? Ist der Arbeitgeber dann nach einem Jahr verpflichtet, die Elternzeit zu verlängern? Was ist wenn in einem Jahr ein anderer Chef da ist, gilt dann immer noch die selbe Vereinbarung?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, es besteht nur ein Anspruch auf Verlängerung, wenn man mind 2 Jahre EZ genommen hat. Wenn der Ag es Ihnen aber schriftlich erlaubt, ist es doch ok. Da Sie aber sicher nicht VZ arbeiten werden, ist es besser, gleich 2 Jahre zu nehmen u dann TZ in EZ zu arbeiten Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Nein, er ist eben nicht verpflichtete die EZ zu verlängern. Man muss sich eben auf 2 Jahre festlegen. Mein Vorschlage wäre, melde 2 Jahre an und sage dazu, das Du ein Jahr daheim bleibst und im 2ten nach Absprache in Teilzeit innerhalb der EZ vor hast zu arbeiten. genaueres würde man dann zeitnah besprechen. Das Du nach einem Jahr - selbst wenn du wieder arbeiten musst - direkt mit Vollzeit einsteigst ist eh am unwahrscheinlichsten. So hälst du dir die Ez für zwei Jahre und die Option evtl vorher in Teilzeit wieder zu kommen wenn es Finanziell eng wird. Notfalls, wen Dein AG nichts hat, kannst Du dann auch mit seiner Zustimmung in Teilzeit/Minijob woanders arbeiten. Und bei Bedarf dann auch ohne seine Zustimmung das 3te Jahr dran hängen. erst nach dessen Ende müsstest Du dir dann sicher sein ob Du länger in Teilzeit bleiben willst oder wieder Vollzeit arbeiten willst. Und füge am besten feste Daten ein, keine schwammige Sätze wie ich nehme 2 Jahre. Da entstehen dann regelmäßig Mißverständnisse weil einige von 2 Jahren ab Geburt ausgehen, andere von 2 Jahren nach Mutterschutz.


Lisa Hafendörfer

Beitrag melden

Vielen Dank Danyshope, hast mir schon ein wenig weitergeholfen. Wie meinst du das mit den genauen Daten, kannst du mir ein Beispiel nennen. Eine Frage hätte ich dann noch, ist es dann für mein Vorhaben sinnvoller dass Elterngeld für das eine Jahr zu beziehen oder auf zwei Jahre splitten?


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, besteht die Möglichkeit, die Rechnungen als Selbstständige erst nach der Elternzeit zu stellen? Was kommt als Leistungszeitraum auf die Rechnung? Muss ich meine Arbeit als Selbstständige (Max. 1 Stunde am Tag) trotzdem bei der Elterngeldstelle melden? Vielen Dank im Voraus.  

Guten Tag Frau Bader, Ich bin aktuell mit meinem zweiten Kind schwanger und der voraussichtliche ET ist Ende Januar 2026. Aktuell bin ich noch bis zum 12.09.2025 in Elternzeit von meinem ersten Kind, welches am 13.09.2023 geboren wurde. Derzeit arbeite ich bei meinem Arbeitgeber 20 Stunden die Woche Teilzeit in Elternzeit und am 13.09.202 ...

Hallo! Ich war vom 27.6.24 bis zum 26.06.25 in Elternzeit und war vorher im Beschäftigungsverbot. Am 27.06.25 beginnt nun mein erster offizieller Arbeitstag und nehme aber gerade meinen Resturlaub.  Ich habe am 29.05.25 das letzte mal eine Auszahlung der Elterngeldstelle bekommen und müsste am 27. Juni wieder Gehalt vom Arbeitgeber bekommen. ...

Hallo! Ich war vom 27.6.24 bis zum 26.06.25 in Elternzeit und war vorher im Beschäftigungsverbot. Am 27.06.25 beginnt nun mein erster offizieller Arbeitstag und nehme aber gerade meinen Resturlaub.  Ich habe am 29.05.25 das letzte mal eine Auszahlung der Elterngeldstelle bekommen und müsste am 27. Juni wieder Gehalt vom Arbeitgeber bekommen. ...

Hallo, "Das liegt daran, dass die Elternzeit einen Tag vor dem tatsächlichen Geburtstermin startet." Stimmt diese Aussage? Mein errechneter ET war 07.06.25 geboren wurde mein Kind am 31 05 2025  Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt.   Wann beginnt und endet dann die Elternzeit? Der Arbeitgeber hat die Elternzeit nochmal berec ...

Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Mutterschaftsgelds. und zwar ist meine Situation folgende: Ich befinde mich aktuel noch in Elternzeit, übe aber bei meinem Hauptarbeitgeber bis voraussichtlich zum Ende der Elternzeit einen Minijob aus. Nun wäre meine Frage, aus welcher dieser beiden Tätigkeiten ich Mutterschaftsgeld ...

Hallo Frau Bader, mein Sohn ist am 01.07.2020 auf die Welt gekommen. Da habe ich drei Jahre Elternzeit genommen. Am 04.01.2023 ist sein kleiner Bruder auf die Welt gekommen dafür habe ich die Elternzeit unterbrochen und die vollen 3 Jahre vom kleinen Bruder genommen. Mein Arbeitgeber möchte einen schriftlichen Antrag zu erneuten Aufnahme der re ...

Guten Tag Frau Bader, Ich befinde mich zur Zeit in der Elternzeit für ein Jahr bis 27.04.2026. Mein Mann und ich haben aber ein Wünsch für das zweite Kind und ich würde wieder schwanger sein während dieser Elternzeit. Meine Fragen sind, muss ich die Elternzeit rechtzeitig beenden wenn ich in der Elternzeit erneut schwanger wäre? Und wie sieht e ...

Hallo,  Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt d ...

Guten Tag Frau Bader, ich bin Beamtin im Schuldienst und möchte während der Elternzeit innerhalb des Bundeslandes umziehen. Auf Grund der Entfernung von über 100km zum jetzigen Dienstort könnte ich dahin nicht mehr zurück. Ist das Land in dem Fall verpflichtet, mich wohnortnah einzusetzen oder kann das abgelehnt werden? Vielen Dank,  Clau ...