Lisa Hafendörfer
Hallo Frau Bader, ich bekomme im Dezember mein erstes Baby. Nun ist die Frage ob ich die Elternzeit 1 oder 2 Jahre beim Arbeitgeber beantrage. Ich hatte ein persönliches Gespräch mit meinem Chef, der meinte ich könne erstmal ein Jahr zu hause bleiben und dann im ersten Jahr auch auf 2 Jahre die Elternzeit verlängern. Da ich noch nicht sicher bin, ob ich nach einem Jahr schon wieder arbeiten gehen kann/ möchte. Doch finanziell nicht weiss ob ich 2 Jahre zu hause bleiben kann. Wenn ich nun beim Arbeitgeber die Elternzeit auf 1 Jahr schriftlich beantrage, und mir der Arbeitgeber schriftlich die Option auf Verlängerung der 2 Jahre zukommen lässt, ist dies dann rechtens und auch wirksam? Ist der Arbeitgeber dann nach einem Jahr verpflichtet, die Elternzeit zu verlängern? Was ist wenn in einem Jahr ein anderer Chef da ist, gilt dann immer noch die selbe Vereinbarung?
Hallo, es besteht nur ein Anspruch auf Verlängerung, wenn man mind 2 Jahre EZ genommen hat. Wenn der Ag es Ihnen aber schriftlich erlaubt, ist es doch ok. Da Sie aber sicher nicht VZ arbeiten werden, ist es besser, gleich 2 Jahre zu nehmen u dann TZ in EZ zu arbeiten Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Nein, er ist eben nicht verpflichtete die EZ zu verlängern. Man muss sich eben auf 2 Jahre festlegen. Mein Vorschlage wäre, melde 2 Jahre an und sage dazu, das Du ein Jahr daheim bleibst und im 2ten nach Absprache in Teilzeit innerhalb der EZ vor hast zu arbeiten. genaueres würde man dann zeitnah besprechen. Das Du nach einem Jahr - selbst wenn du wieder arbeiten musst - direkt mit Vollzeit einsteigst ist eh am unwahrscheinlichsten. So hälst du dir die Ez für zwei Jahre und die Option evtl vorher in Teilzeit wieder zu kommen wenn es Finanziell eng wird. Notfalls, wen Dein AG nichts hat, kannst Du dann auch mit seiner Zustimmung in Teilzeit/Minijob woanders arbeiten. Und bei Bedarf dann auch ohne seine Zustimmung das 3te Jahr dran hängen. erst nach dessen Ende müsstest Du dir dann sicher sein ob Du länger in Teilzeit bleiben willst oder wieder Vollzeit arbeiten willst. Und füge am besten feste Daten ein, keine schwammige Sätze wie ich nehme 2 Jahre. Da entstehen dann regelmäßig Mißverständnisse weil einige von 2 Jahren ab Geburt ausgehen, andere von 2 Jahren nach Mutterschutz.
Lisa Hafendörfer
Vielen Dank Danyshope, hast mir schon ein wenig weitergeholfen. Wie meinst du das mit den genauen Daten, kannst du mir ein Beispiel nennen. Eine Frage hätte ich dann noch, ist es dann für mein Vorhaben sinnvoller dass Elterngeld für das eine Jahr zu beziehen oder auf zwei Jahre splitten?
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, zu meiner Situation: ich bin bis Anfang Januar 2026 im Elternzeit mit meine ersten Kind. Wir planen das zweite allerdings weiß man ja nicht wie schnell es geht. ich habe ein Gewerbe gegründet und hatte den Plan für mein zweites Mal Elterngeld dann die Monate der Ersten Elternzeit auszuklammern um so mehr Elterngeld zu ...
Hallo Frau Bader, bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage i ...
Liebe Frau Bader, Mein Freund hat 8 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bei seinem Arbeitgeber 3 Jahre Elternzeit angemeldet, wobei er ab dem 2. Jahr angeboten hat in Teilzeit zu arbeiten. Letzte Woche hat der Arbeitgeber das zunächst zur Kenntnis genommen, jetzt kam sein Chef heute auf ihn zu, meinte, er hätte das Vertrauen in ihn ver ...
Hallo Frau Bader, zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...
Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Guten Tag, ich bin aktuell in Elternzeit mit meiner Tochter. Da es finanziell etwas schwieriger ist, habe ich meine Tochter jetzt mit 20 Monate in die Kindertagesstätte angemeldet, um wieder arbeiten gehen zu können. Leider bin ich jetzt schwanger geworden. Meine Absicht bestand darin wirklich arbeiten zu gehen deshalb auch die Anmeldung in der Ki ...
Hallo Frau Bader, mein Sohn ist am 28.10.2025 geboren (ET 25.10.). am 31.10. habe ich per Post die Elternzeit folgendermaßen mitgeteilt: ".. dass ich zur Betreuung und Erziehung meines Kindes im Anschluss an die gesetzliche Mutterschutzfrost bis einschließlich 31.10.2027 Elternzeit in Anspruch nehmen werde." Rückmeldung der HR am 03.11. p ...
Hallo Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit gestellt mit 15 Stunden die Woche verteilt auf Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 13:45 Uhr. Zu anderen Uhrzeiten und Tagen habe ich keine Betreuungsmöglichkeit. Ebenso habe ich auf das Gleichbehandlungsgesetz hingewiesen, da alle meine Kolleginnen bei gleich ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren
- Unfall in der Kita
- Teilzeit in Elternzeit
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung
- Social Freezing, donogene Befruchtung trotz Ehe
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?