Frage: Frage zur Elternzeit

Hallo Fr. Bader, ich bin noch in Elternzeit bis Ende Dezember 2009. Jetzt bin ich wieder schwanger und der vorr. Termin ist Mitte April 09. Wie sieht das aus mit der 2. Elternzeit? Kann ich die dann von Ende 09 bis Ende 2012 nehmen oder muss ich für das zweite Kind ab April beantragen und das halbe Jahr dazwischen verfällt? Vielen Dank für Ihre Antwort! Gruß karin83

Mitglied inaktiv - 08.09.2008, 13:18



Antwort auf: Frage zur Elternzeit

Hallo, man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten u dritten dranhängen (Frist Antrag 7 bzw. 8 Wo.) oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Dabei muss man nicht immer ganze Jahre nehmen, es geht auch weniger oder mehr. Mit Zustimmung des AG kann man den Rest bis zu einem Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Da man in der Elternzeit und auch in der Schwangerschaft einem besonderem Kündigungsschutz unterliegt, braucht man eine Kündigung nicht zu befürchten. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.09.2008



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