Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frage zur Elternzeit/etwas lang

Frage: Frage zur Elternzeit/etwas lang

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Hallo habe mal eine/zwei Frage(n) zur Elternzeit: Mein voraussichtlicher ET ist der 29.05.2007. 1. Beginnt die Elternzeit dann 8 Wochen nach dem ET, d. h. am 24.07.2007? Da ich 1 Jahr Elternzeit beantragt habe müsste ich doch dann wieder am 24.07.2008 arbeiten, oder? 2. Wie ist es aber mit dem Elterngeld? Sollte ich dann Elterngeld ab Juli beantragen? Sonst würde das Elterngeld ja nur bis Ende Mai gezahlt werden und dann für Juni/Juli nichts. (Elterngeld wird ja nur für 12 Monate pro Elternteil bezahlt). Vielen Dank im Voraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Mutterschutz beträgt immer mind. 14 Wo. wenn das Kind also am errechneten ET kommt hat man danach genau 8 Wo. Wenn man nur ein Jahr EZ beantragt hat man keinen Anspruch auf Verlängerung. Beginn der Berechnung ist immer die Geburt. 12 Mo. enden also am 1. Geb. Das EG wird für ein Elternteil höchstens bis zum 1. Geb. gezahlt u das MG angerechnet Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hi... also in den Mutterschutz geht man 6 Wochen vor den errechneten ET (der Frauenarzt schreibt normalerweise eine Bescheinigung)... nach dem ET ist man 8 Wochen im Mutterschutz und danach in Elternzeit... Allerdings wäre bei 1 Jahr Elternzeit der 1. Arbeitstag der 1. GEburtstags des Kindes.... Hoffe ich konnte einiges klären... LG Peeka


Mitglied inaktiv

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Elterngeld bekommst du ab Geburt, wobei die Zeit des Mutterschutzes der Frau zugeordnet werden, der das Elterngeld kürzt und da bekommst du evtl. erst das Elterngeld nach dem Mutterschutz. 14 Monate Elterngeld gibt es höchstens, und das nach nur wenn der Partner 2 Monate nimmt. Elterngeld kannst du auch erst nach der Geburt beantragen. 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt gibt es Mutterschaftsgeld, 13€ pro Tag von der Krankenkasse und den Rest zum durchschnittlichen Monatslohn zahlt der Arbeitgeber.


Mitglied inaktiv

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Danke an alle! Aber wieso habe ich kein Anspruch auf Verlängerung der Elternzeit, wenn ich nur für 1 Jahr aussetze?


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