Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frage zum beschäftigungsverbot

Frage: Frage zum beschäftigungsverbot

tama8877

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Hallo , ich habe folgende frage: bin jetzt gerade mit meiner Elternzeit von einem Jahr fertig und nun wieder Schwanger. Ich hatte in der ersten Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot und dadurch in der Schwangerschaft mein volles gehalt weiter bekommen. Danach habe ich in meiner Elternzeit monatlich ca 200 Euro zum Elterngeld dazu verdient. Wenn ich jetzt wieder ein Beschäftigungsverbot bekomme, werde ich dann das gleiche Geld bekommen wie in der ersten Schwangerschaft, oder hab ich mich selbst bestraft und bekomme jetzt nur die 200 Euro?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie bekommen das, was Sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würden. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Was ist denn vertraglich ausgemacht für die Zeit nach der Elternzeit ? Wieder Vollzeit ?


tama8877

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Das Problem ist, dass ich immer Vollzeit gearbeitet habe Nur im meinem Vertrag steht nur Teilzeit mit 80 std im Monat . Hab ich ein Anrecht auf die Stunden wie bei der ersten Schwangerschaft? Da hab ich 180 std im bv bezahlt bekommen.


Sternenschnuppe

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Gleicher Vertrag, gleiche Zahlen ;-)


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