Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frage zu Urteil vom Sozialgericht Wiesbaden zu Elterngeld....

Frage: Frage zu Urteil vom Sozialgericht Wiesbaden zu Elterngeld....

mimiblue

Beitrag melden

Hallo Frau Baden lt. Sozialgericht Wiesbaden (Urteil S2EG 17/11) haben Kinder die 2010 geboren sind Anspruch auf 67% Elterngeld. Bei meiner Tochter wurden allerdings nur 65% angesetzt. Die Dame von der Landesbankhotline meinte, sie wissen von diesem Urteil es sei allerdings noch nicht bindend - das kann ich jetzt natürlich glauben oder nicht - ich möchte trotzdem dagegen vorgehen. Wie formuliere ich nun am besten das Schreiben um zielgerecht vorzugehen? Vielen Dank & Herzliche Grüsse!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, legen Sie Widerspruich gegen den Bescheid ein und begründen Si es schriflich mit dm genannten Urteil Liebe Grüsse, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Moin, unter dem Link http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/gericht-entscheidet-auf-doppeltes-elterngeld-bei-zwillingen-a-841810.html ein interessantes Urteil zum Elterngeld bei Zwillingen! Leider für mich 2 Jahre zu spät. Bin mal gespannt ob das Urteil vor dem Bundesgericht bestätigt oder kassiert wird? LG Ingo

Hallo Frau Bader, leider kann ich das BSG-Urteil nicht ganz nachvollziehen. Nach der Geburt unserer Zwillinge nahm meine Frau 12 Monate Elterngeld in Anspruch. Die ersten beiden Monaten nach der Geburt ging ich in die Elternzeit und bezog für diesen Zeitraum Elterngeld. Hat das BSG Urteil Auswirkungen auf diese Konstellation? Könnten Sie ...

Sehr geehrte Frau Bader, so richtig sehe ich bei der neuen Urteilserhebung nicht durch. Vielen geht es wohl eher so, dass nur ein Partner zuhause geblieben ist. In unserem Fall habe ich den 1.-12.Monat Elterngeld beantragt und mein Mann Monat 6+13. Im Elterngeldantrag von uns beiden ist jeweils die Erstgeborende als Kind vermerkt für das Elterng ...

Guten Tag, Ich war bevor meine Zwillinge auf die Welt kamen (Sept. 2012) nur geringfügig beschäftigt, so dass ich "nur" den Mindestsatz des Elterngeldes bekam. Dies waren ein Jahr lang 600€ im Monat. Nach dem neusten Urteil hätte mir ja im Prinzip mehr zugestanden. Die 600€ Elterngeld die ich bekam für den älteren der Beiden plus Betrag x für de ...

Hallo Frau Bader, hätte mal eine Frage zu dem Urteil vom 27. Juni 2013. Habe im Juni 2010 Zwillinge bekommen und habe dafür 12 Monate Elterngeld erhalten. (Mindestsatz 300 Euro + 300 Euro Mehrling) Mein Mann war 2 Monate in Elternzeit daheim und hat 67% seines Gehaltes + 300 Euro für den 2. Zwilling erhalten. Somit haben wir beide noch ...

Hallo Frau Bader,  mein ET ist am 30.09 und ich möchte 2 Jahre in Elternzeit gehen, allerdings nur Elterngeld Basis beantragen und nach dem ich kein Elterngeld mehr erhalte einen 15 Std./W Job machen. In der restlichen Elternzeit bei dem ich kein Elterngeld erhalte möchte ich Wohngeld beantragen Muss ich mit irgendwelchen Rückzahlungen be ...

Hi, was ist der relevante Bemessungszeitraum für das Elterngeld eines 2. Kindes, wenn: - ich verbeamtete Lehrerin bin und bereits ein Kind habe - 1. Kind kam im Oktober 24 zur Welt, das 2. Kind wäre für Ende 2026 geplant - Elterngeldbezug endet im Dezember 2025 - Ende 2025 Start einer freiberuflichen Tätigkeit als Nachhilfelehrerin ...

Sehr geehrte Frau Bader,  Ich bin ein Zahnmedizinische fachangestellte und ich bin jetzt im Elternzeit bis 2027, mein Elterngeld endet nächste Monat weil mein Kind wird ein Jahr alt,  die frage jetzt wie kann ich die nächsten zwei jahre finanzieren,  kann arbeitslosengeld I  beantragen oder muss ich mich erstmal kündigen??? Oder was kann mann b ...

Sehr geehrte Frau Bader,  bei der Frage zur Mindestbezugszeit Elterngeld hatten sie geantwortet, dass die Bewilligung insgesamt aufzuheben ist, wenn sich herausstellt, dass die Person nur für einen Monat Elterngeld beanspruchen kann/möchte.  Das ist meiner Meinung nach so nicht ganz korrekt.  Der von Ihnen zitierte Teil der Richtlinien is ...

Sehr geehrte Frau Bader, erst einmal danke ich Ihnen für Ihren tollen Service hier, freue mich sehr, dass es so etwas gibt.  Ich habe mehrere Fragen zu folgender Situation: A und B sind Eltern geworden. A war vor der Geburt des Nachwuchses im ALG I Bezug gleichzeitig nebenberuflich selbständig mit relativ geringen Einnahmen. B war bereits ...