Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frage zu Urteil vom Sozialgericht Wiesbaden zu Elterngeld....

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Frage zu Urteil vom Sozialgericht Wiesbaden zu Elterngeld....

mimiblue

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Hallo Frau Baden lt. Sozialgericht Wiesbaden (Urteil S2EG 17/11) haben Kinder die 2010 geboren sind Anspruch auf 67% Elterngeld. Bei meiner Tochter wurden allerdings nur 65% angesetzt. Die Dame von der Landesbankhotline meinte, sie wissen von diesem Urteil es sei allerdings noch nicht bindend - das kann ich jetzt natürlich glauben oder nicht - ich möchte trotzdem dagegen vorgehen. Wie formuliere ich nun am besten das Schreiben um zielgerecht vorzugehen? Vielen Dank & Herzliche Grüsse!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, legen Sie Widerspruich gegen den Bescheid ein und begründen Si es schriflich mit dm genannten Urteil Liebe Grüsse, NB


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