juli1984
Sehr geehrte Frau Bader, so richtig sehe ich bei der neuen Urteilserhebung nicht durch. Vielen geht es wohl eher so, dass nur ein Partner zuhause geblieben ist. In unserem Fall habe ich den 1.-12.Monat Elterngeld beantragt und mein Mann Monat 6+13. Im Elterngeldantrag von uns beiden ist jeweils die Erstgeborende als Kind vermerkt für das Elterngeld beantragt wird. Nun sieht das Gericht ja eigentlich nicht vor dass ich zum Beispiel für meinen Sohn auch Elterngeld beziehe (dann hätte ich ja doppeltes Elterngeld) da es sich ja um eine Lohnersatzleistung handelt. Wohl aber wird mehrfach erwähnt dass Elterngeld für jedes Kind zusteht. Kann ich also doch noch für meinen Sohn Elterngeld beantragen? Oder kann ich sogar folgende Konstellation geltend machen: Antrag Tocher 1.-12.Lebensmonat + 13.&14.Lebensmonat Sohn Antrag Sohn 1.-12.Lebensmonat + 13.&14.Lebensmonat Tochter? So eine richtig klare Linie ist für mich mit diesem Urteil noch nicht zu erkennen, oder blicke ich nur nicht durch?
Hallo, Sie können 12 Mo für ein Kind + 2 Partnermonate für das andere Kind geltend machen, Ihr Mann die 8 Mo., in denen er zuhause geblieben ist. Liebe Grüsse, NB
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Es gab in diesem Jahr ein Gerichtsverfahren zu dem Thema Eltergeld bei Mehrlingen - http://www.bundeswehr-kinderbetreuung.de/C125756F005736BD/CurrentBaseLink/W2994D44349KPBWDE laut dem steht jedem Elternteil für jedes Kind Elterngeld zu. Also ich kann quasi für 12 Monate für Kind A und 2 Monate für Kind B Elterngeld beantragen. Und mein Freund ...
Hallo Frau Bader, können auch Studenten nach der Geburt ihrer Zwillinge doppelte Elternzeit beantragen, bzw. beide Elterngeld erhalten oder bezieht sich das neue Urteil vom BSG vom 27.06.2013 tatsächlich nur auf berufstätige Eltern? Mit herzlichem Dank und Gruß Suse
Habe einen Elterngeldantrag nach dem neuem Gerichtsurteil des BSG für unsere Drillinge, geb. 15.06.2013 gestellt. Nun wurde mir von der Elterngeldstelle mitgeteilt, daß Ihnen noch hierzu keine Weisung vorliegt und der Antrag nach altem Recht gewährt wird, also nur einmalig 14 Monate für uns beide, obwohl mein Mann und ich in Elternzeit gehen ( ware ...
Hallo Frau Bader, Ich habe eine Frage zu dem neuen Gesetz bei Zwillingen und Elterngeld. Ich bin 12 Monate mit meinem Mann Zuhause geblieben und wir haben zusammen unsere Zwillinge betreut. Für diese 12 Monate habe ich Elterngeld beantragt und auch bezogen. Mein Mann ist selbstständig und konnte somit ohne Probleme Zuhause bleiben. Wir haben für I ...
In den Erklärungen zum doppelten Elterngeld sind immer nur Beispiele wo beide Eltern Zuhause bleiben im ersten Jahr. Da es für jedes Kind den Anspruch gibt. Papa bekommt den Anspruch für Baby A Mama den Anspruch für Baby B Nun kann ich aber ja das nehmen der Elternzeit frei wählen bis zum Dritten Geburtstag eines Kindes. Warum kann ich ...
Liebe Frau Bader, ähnliche Fragen sind Ihnen sicher schon oft gstellt worden, aber da ich immer wieder unterschiedliche Informationen bekomme, möchte ich gerne genau nachfragen: Macht es Sinn einen Antrag auf rückwirkende Überprüfung des Elterngeldes zu stellen, wenn ich nach der Geburt unserer Zwillinge 12 Monate zu Hause war und mein Mann parall ...
Guten Tag, Ich war bevor meine Zwillinge auf die Welt kamen (Sept. 2012) nur geringfügig beschäftigt, so dass ich "nur" den Mindestsatz des Elterngeldes bekam. Dies waren ein Jahr lang 600€ im Monat. Nach dem neusten Urteil hätte mir ja im Prinzip mehr zugestanden. Die 600€ Elterngeld die ich bekam für den älteren der Beiden plus Betrag x für de ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Name ist Carlos Ceballos und ich bin Vater von Zwillingen, die am 16.01.2011 geboren wurden. Im Anschluß an die Geburt war ich Vollzeit zu Hause und habe 10 Monate Elterngeld bezogen. Die Mutter der Zwillinge wurde nach dem Mutterschutz arbeitslos, da sie einen befristeten Vertrag hatte, der nicht verlängert wurde, ...
Hallo, unsere Kinder sind am 09.11.2013 geboren und meine Frau war nun bald für 12 Monate zuhause. Sie wollte dann weitere 10 Monate nehmen und ich insgesamt 6, die jeweiligen 2 Partnermonate sowie 2 "normale". Nun habe ich eben gelesen, dass das Elterngeld nur die ersten 14 Lebensmonate der Kinder angerechnet wird, also geht meine Rechnung nic ...
Hallo, ich bin zur Zeit schwanger mit Zwillingen.Ich und mein Man werden mit Harz 4 aufgestockt.Haben schon 2 kinder. Jetzt die Frage bekomm ich doppeltes Elterngeld (sind dann halt für 2 Jahre 150€)?oder nur ein mal150€ ?
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