Guten Tag, Ich war bevor meine Zwillinge auf die Welt kamen (Sept. 2012) nur geringfügig beschäftigt, so dass ich "nur" den Mindestsatz des Elterngeldes bekam. Dies waren ein Jahr lang 600€ im Monat. Nach dem neusten Urteil hätte mir ja im Prinzip mehr zugestanden. Die 600€ Elterngeld die ich bekam für den älteren der Beiden plus Betrag x für den Jüngeren. Und hier ist meine Frage: Wie hoch ist dieser Betrag x? 300€ Mindestsatz, oder wären es auch 600€ da diese anrechnungsfrei sind? Ich danke im Voraus.
von Meinnickname am 24.11.2013, 15:06