In den Erklärungen zum doppelten Elterngeld sind immer nur Beispiele wo beide Eltern Zuhause bleiben im ersten Jahr.
Da es für jedes Kind den Anspruch gibt.
Papa bekommt den Anspruch für Baby A
Mama den Anspruch für Baby B
Nun kann ich aber ja das nehmen der Elternzeit frei wählen bis zum Dritten Geburtstag eines Kindes.
Warum kann ich als Mutter nicht Elternzeit für Kind A beantragen im ersten Lebensjahr und für Kind B im zweiten Lebensjahr ?
Da sind die Ansprüche doch auch genau 12 Monate pro Kind.
Danke
von
nociolla
am 31.10.2013, 14:00
Antwort auf:
Doppeltes Elterngeld bei Zwillingen
Hallo,
man kann nur die ersten 14 Monate EG bekommen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.11.2013
Antwort auf:
Doppeltes Elterngeld bei Zwillingen
Weil Elterngeld immer nur bis zum max. 14. Lebensmonat gezahlt wird.
von
Sternenschnuppe
am 31.10.2013, 14:02
Antwort auf:
Doppeltes Elterngeld bei Zwillingen
Ok , Danke das hatte meine Freundin übersehen .
Dann werden wohl beide in Teilzeit Elternzeit gehen und so mit in Teilzeiterziehungsurlaub.
von
nociolla
am 31.10.2013, 14:49