sinchen1408
Hallo Frau Bader, irgentwie verstehe ich das Urteil vom BSG vom 27.06.2013 nicht richtig. Müssen um das doppelte Elterngeld für Zwillinge bei Elternteile zu Hause bleiben oder steht es auch zu, wenn nur ein Elternteil sich um die Zwillinge kümmert? Der Mehrlingszuschlag entfällt natürlich dann. Bei uns kümmer ich mich alleine um die Zwillinge. Und könnte man das überhaupt nachträglich beantragen?
Hallo, so ist es. Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Hab's eben noch einmal nachgelsen. Jeder Elternteil kann für einen Zwilling Elterngeld bekommen. Bleibst Du alleine Zuhause dann einmal Elterngeld + Geschwisterbonus. So macht es ja auch Sinn, Du hast ja nicht 2x Lohn der ersetzt werden muss.
sinchen1408
Danke für die Antwort. Das stimmt schon. Ich will jetzt auch nicht unverschämt klingen. Aber hätte ich die Kinder hintereinander bekommen und nicht aufeinmal, hätte ich auch 2mal Elterngeld bekommen.
Sternenschnuppe
Das stimmt, kann aber keiner was für :-) Was meinst wie alle durchdrehen könnten die 2 Tage zu früh geboren haben und kein Betreuungsgeld bekommen. Oder 2006 auf 2007 mit der Einführung des Elterngeldes. Etc. Etc.
sinchen1408
Ja, ich bin wohl vom Pech verfolgt. Die Zwillinge sind auch kurz vor dem Stichtag für das Betreuungsgeld geboren. Und meine Tochter Anfang 2007. Wäre ja alles zu schön gewesen. Aber danke für die schnellen Antworten.
sternenfee75
Es geht ja aber darum, dass du keinen doppelten Lohnausfall hast, dadurch das du Zwillinge hast. EG ist ja eine Lohnersatzleistung. Also ist es schon ok so. Bin auch an beiden knapp vorbei mit den Terminen, Eg bei der Großen, Betreuungsgeld beim Kleinen, ist halt so. Aber wegen den Geldern habe ich sie ja auch nicht bekommen.
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