Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wann erhält man Elterngeld bei Zwillingen rückwirkend?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wann erhält man Elterngeld bei Zwillingen rückwirkend?

Julie99

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Liebe Frau Bader, ähnliche Fragen sind Ihnen sicher schon oft gstellt worden, aber da ich immer wieder unterschiedliche Informationen bekomme, möchte ich gerne genau nachfragen: Macht es Sinn einen Antrag auf rückwirkende Überprüfung des Elterngeldes zu stellen, wenn ich nach der Geburt unserer Zwillinge 12 Monate zu Hause war und mein Mann parallel dazu 2 Monate? Wir haben beide für unsere jeweiligen Monate Elterngeld erhalten. Mein Mann hat danach wieder voll gearbeitet und ich 30 Std/Wo. Vielen Dank für Ihre Auskunft und Einschätzung! Julia


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, jedes Elternteil kann für ein Kind 12 Mo + 2 Mo. für das andere nehmen. Sie könnten also noch die Partnermonate für das andere Kind nehmen. Liebe Grüsse, NB


IngoAC

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Moin, meiner Meinung nach lohnt es sich für dich den 13. und 14. Monat für den 2. Kind zu beantragen, da du noch in Elternzeit warst. Zwar wird das Elterngeld mit deinem Gehalt verrechnet (kannst ja mal nachsehen wie) aber es müssten dir der Mindestsatz von 300€ im Monat plus Zwillingsbonus 300€ im Monat bleiben. Das sind mindestens 1200€ ob sich das lohnt mußt du selbst entscheiden ;p LG Ingo


LittlePupser

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Leute, seit 11.11.2013 gibt es ein neues Urteil und zwar: ALLE Eltern, egal ob beide zu Hause waren oder nur die Mutter die 12 Monate alleine genommen hat, bekommen rückwirkend Elterngeld (300 Euro Mehrlingsbonus für Kind 2 und 300 Euro Sockelbetrag, MuSchu wird abgerechnet) sprich: 9x600 Euro=5400 Euro nachgezahlt. Ihr müsst bis zum 31.12.2013 einen formlosen Überprüfungsantrag an eure Elterngeldstelle schicken und evtl. (Bundeslandabhängig) einen zweiten Antrag für Kind zwei ausfüllen. Dies kann man bis zu 4 Jahre rückwirkend machen, sprich: bis 1.1.2009, d.h., auch wenn eure Mäuse 2008 geboren sind, ihr aber erst ab 2009 Elterngeld bezogen habt, habt ihr Anspruch. Ich habe Dienstag mit dem Bundesministerium in Berlin für Familie telefoniert und diese haben mir das bestätig und die müssen es ja wissen ;-)....Wers nicht glaubt informiert sich bitte dort selber oder bei eurer Elterngelstelle, wenn diese die Anweisungen schon bekommen haben, aber so weit ich weiß, sind diese raus an alles Bundesländer!!!!!


SumSum076

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Danke für die Info! Aber wie ist denn das Aktenzeichen dazu? Oder wenigstens das Gericht, vor dem verhandelt wurde? Gruß Sabine


IngoAC

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Moin, weder Gericht noch Urteilsnummer. Jedoch diese winzige Kleinigkeit: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=202246.html mit dank an: LittlePupser und fünf-kleine-hüpfer im Mehrlingsforum. LG Ingo


SumSum076

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Danke schön! Tolle Quelle! Gruß Sabine


Julie99

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Vielen Dank an alle! Inzwischen weiß ich, dass ich noch 12 Monate (abzüglich Mutterschutz) für mein zweites Kind geltend machen kann und mein Mann 2 Monate für das andere Kind. Da das Elterngeld aus dem Zeitraum als Einkommen gilt, wird das Elterngeld für das zweite Kind damit verrechnet, so dass uns je Monat der Grundbetrag von 300€ plus 300€ Mehrlingszuschlag noch zusteht! :-) Das ist ja mal wirklich toll!! Wir freuen uns!


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