hase82
Hallo Frau Bader, hätte mal eine Frage zu dem Urteil vom 27. Juni 2013. Habe im Juni 2010 Zwillinge bekommen und habe dafür 12 Monate Elterngeld erhalten. (Mindestsatz 300 Euro + 300 Euro Mehrling) Mein Mann war 2 Monate in Elternzeit daheim und hat 67% seines Gehaltes + 300 Euro für den 2. Zwilling erhalten. Somit haben wir beide noch Anspruch auf den 13. + 14. Elterngeldmonat oder nur einer von uns? Muss dann ein neuer Antrag ausgefüllt werden oder nur ein Schreiben an die Elterngeldstelle? Vielen Dank Mit freundlichem Gruß Sandra
Hallo, da Ihr Mann nur 2 Mo daheim war, kann er auch nur für die Zeit EG bekommen. Sie noch zwei Partnermonate Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Du hast noch Anspruch auf 12 x 600€ für den 2. Zwilling Dein Mann 2x 600€ für den Zwilling für den er kein Elterngeld hatte.
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Moin, unter dem Link http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/gericht-entscheidet-auf-doppeltes-elterngeld-bei-zwillingen-a-841810.html ein interessantes Urteil zum Elterngeld bei Zwillingen! Leider für mich 2 Jahre zu spät. Bin mal gespannt ob das Urteil vor dem Bundesgericht bestätigt oder kassiert wird? LG Ingo
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