Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

BSG-Urteil: Elterngeld bei Zwillingen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: BSG-Urteil: Elterngeld bei Zwillingen

dron

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Hallo Frau Bader, leider kann ich das BSG-Urteil nicht ganz nachvollziehen. Nach der Geburt unserer Zwillinge nahm meine Frau 12 Monate Elterngeld in Anspruch. Die ersten beiden Monaten nach der Geburt ging ich in die Elternzeit und bezog für diesen Zeitraum Elterngeld. Hat das BSG Urteil Auswirkungen auf diese Konstellation? Könnten Sie evtl. etwas Licht ins Dunkle bringen? Besten Dank vorab & viele Grüße B. Stephan


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das Urteil wird nicht solange zurückwirken. Ihre Frau hätten auch nur noch die beiden Partnermonate nehmen können Liebe Grüsse NB


SumSum076

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Wie lange ist denn das (eure Elternzeit) her? Gruß Sabine


dron

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Hallo Sabine, unsere Kleinen kamen im Januar 2011 zur Welt. Viele Grüße Björn


JuliaA

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Hallo, nein, das hat keine Auswirkungen auf Euch, da sich das Urteil nur darauf bezieht, wenn beide Elternteile gleichzeitig(!) Elternzeit nehmen. LG, Julia


Sternenschnuppe

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Die ersten zwei Monate. Hast Du da Elterngeld + Geschwisterbonus bekommen ?


Mitglied inaktiv

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Erste beiden Monate sidn doch immer Müttermonate. Sie wird also Mutterschaftsgeld bekommen haben, kein Elterngeld. Und papa, wenn er auch daheim geblieben ist, wird dann wohl Elterngeld bekommen haben. Wenn er nach 2 Moanten weider arbeiten gegangen ist, bekommt er eh kein Elterngeld. So wie ich das Urteil verstehe, gilt es dann wen BEIDE Elternteile komplett daheim bleiben. Also beide mind. 12 bzw 14 Monate. Jeweils 12 Monate für das eine Kind, und dann 2 Monate für das zweite. Und der Partner die ersten 12 Monate für Kind 2 und dann die letzten beiden Monate für Kind1. Bisher hätten sie dann jeweils nur für 7 Monate Elterngeld bekommen (wenn beide wie gesagt 12-14 Monate daheim bleiben), dann wären die 14 Monate "Elterngeld-Anspruch von beiden verbrauch gewesen. Weil ja jeder für sich 7 Monate genutzt hätte. In dem Fall könnte man jetzt rückwirkend das Geld für die Monate welche einem durch das neue Urteil zustehen nachfordern. Wenn Papa oder Mama aber vorher arbeiten gegangen sind, dann besteht kein Anspruch auf Nachforderung.


dron

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Hallo Hallo zusammen, vielen Dank für die rege Beteiligung. Ja, es ist richtig. Meine Frau befand sich noch im Mutterschutz als ich meine 2-monatige Elternzeit antrat. Die Anfrage hat sich soweit geklärt. Besten Dank dafür. Viele Grüße Björn


IngoAC

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Moin, wenn ich das Urteil richtig interpretiere sollte die Mutter falls sie länger als 12 mindestens 14 Monate Elternzeit genommen hat Anrecht auf die Partnermonate des 2. Zwillings haben. LG Ingo


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