Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frage zu Gehaltsberechnung bei Neueinstellung und sof. Beschäftigungsverbot

Frage: Frage zu Gehaltsberechnung bei Neueinstellung und sof. Beschäftigungsverbot

Kaffee-Tante

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe die Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin Ende Juni abgeschlossen und bin seit 1.7. im öffentlichen Dienst in einer Kita angestellt. Ich warte momentan noch auf die staatliche Anerkennung, was leider bis zu 3 Monate dauern kann. In der Zwischenzeit werde ich im Tarifvertrag in eine niedrigere Lohngruppe gestellt, d.h. ich bekomme weniger Gehalt, aber nur so lange, bis die Anerkennung da ist, und dann bekomme ich den Differenzbetrag zur eigentlichen Eingruppierung für Erzieher rückerstattet und werde höher eingruppiert. Nun bin ich schwanger und laut FÄ sollte ich wegen meiner Arbeit (Arbeit im U3-Bereich mit Babys) unbedingt schnell Bescheid geben, ich würde vom Arbeitgeber sofort ein Beschäftigungsverbot bekommen, da dies bei diesem Träger immer sofort gemacht wird. Jetzt habe ich aber Bedenken, dass ich finanziell im Nachteil sein könnte. Die Höhe des Gehaltsausgleich während BV errechnet sich ja am Durchschnitt der 3 vorherigen Monate, in meinem Fall also am 1. Gehalt für den Juni, da ich noch keine 3 Monate dort arbeite. Habe ich dann Pech gehabt und werde bei Eintreffen der Anerkennung nicht mehr hochgruppiert und bekomme auch keine Rückzahlung weil das BV-Gehalt dann schon feststeht? Das würde sich auch negativ auf das Elterngeld auswirken. Normalerweise müsste es ja so sein, ich bekomme das niedrigere Gehalt, dann BV und da auch das niedrigere Gehalt, dann staatliche Anerkennung und Höherstufung sowie Rückzahlung und ein neu berechnetes höheres BV-Gehalt, da es ja heißt, die Schwangere im BV darf nicht benachteiligt werden? Soll ich lieber warten, bis die Anerkennung da ist und alles berechnet und dann die SS mitteilen? Vielen Dank und freundliche Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, nach den gesetzl. Vorgaben soll der AG Sie umsetzen, der FA hat das nicht zu entscheiden. Ansonsten würden Sie doch nachträglich höher gruppiert u dann eben auch den Mutterschaftslohn höher bekommen. Liebe Grüße NB


mellomania

Beitrag melden

der arbeitgeber muss eine gefährdungsbeurteilung machen und er muss! dir einen andren arbeitsplatz zuweisen. büro, telefon etcpp. erst wenn er das nicht kann, dann erhälst du ein bv, VOM ARBEITGEBER. dein arzt hat damit rein gar nix zu tun. und es ist ja wohl dein risiko, wenn du die schwangerschft NICHT mitteilst und was sein sollte, nur wegen der paar euro. ich kann das nicht verstehen. solange deine immunitätslage nicht geklärt ist und die gefährdungsbeurteilung nicht durch ist, bleibst du zuhause, damit nix passiert. und jetzt willst du deine beförderung ode was auch imme abwarten nur wegen mehr geld? du setzt dich und dem kind einem risiko aus nur wegen geld? mannmann


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

In der Frühschwangerschaft ist bei einer möglichen Infektion mit einer Kinderkrankheit der Schaden maximal - je früher in der Schwangerschaft die Infektion, desto gravierender die Folgen. Am schlimmsten ist es um die 4. SSW. Dann riskierst du ein behindertes oder geistig retardiertes Kind oder eine Totgeburt oder spätere Sterilität für deine Höhergruppierung. Wenn dir das Geld das wert ist, dann behalte dein Geheimnis für dich und geh arbeiten. Das Risiko ist zwar gering, aber der mögliche Schaden könnte sehr schlimm sein. Dafür tut der Gesetzgeber ja so viel um werdende Mütter zu schützen. Aber er zwingt dich nicht dich schützen zu lassen. Die Folgen trägst du, das Kind und deine Familie zuallererst.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde ich aktuell am Ende meiner Facharztweiterbildung an einer Uniklinik und bin aktuell schwanger. Mein Arbeitsvertrag läuft noch bis zum 15.04.26 Der ET ist am 05.07.26. Meine Frauenärztin hat mich jetzt ins Beschäftigungsverbot geschickt (seit 19.01.) Gemäß § 2 Abs. 5 WissZeitVG müsste dann mein Vertrag verlänge ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe 2 Fragen an Sie. Frage 1) Ich bin bis voraussichtlich Anfang Mai im vollem Beschäftigungsverbot und gehe dann in den Mutterschutz. Der Mutterschutz geht bis ca Mitte August danach beginnt das Elterngeld. (Wobei die 8 Wochen nach der Geburt ja als Elterngeld Monat gerechnet werden) Urlaubsgeld wird im Mai ausgez ...

Liebe Frau Bader, Ich habe eine Bitte und zwar war ich bis Ende September in einem Teilzeit und Minijob Vertrag. Dieser wurde ab Oktober 2025 in Vollzeit umgewandelt und der Minijob Vertrag komplett aufgelöst. Nun habe ich am 3. November festgestellt Schwanger zu sein in der 6ten Woche. Mein Arbeitgeber hat mich seit 1.1.2026 ins BV geschickt. Nun ...

Hallo Frau Bader, Ich bin erneut Schwanger, habe meine Elternzeit zum 01.01 beendet und habe aktuell Urlaub bei meinem Arbeitgeber, da sich viel angesammelt hat. Allerdings reicht dieser nicht bis zu meinem neuen Mutterschutz, deswegen hat mein Arbeitgeber mir angeboten für den kurzen Zeitraum von ca. 4 Wochen meine Elternzeit wieder in Anspruch ...

Hallo Frau Bader,  ich habe eine Frage zum Gehalt während des Beschäftigungsverbots.  Ich bin in der 16 SSW schwanger und  mein Arbeitgeber möchte mir ein Beschäftigungsverbot aussprechen. (Angestellt)  Ich habe vom 28.10.25-01.01.26 Arbeitslosengeld 1 bekommen. Seit dem 02.01.26 bin ich wieder angestellt.  Im Januar habe ich auf Grund von Krankh ...

Folgender Sachverhalt:  Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend)  individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt  am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt.  vertragsunterzeichnung am 17.09.2025  Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?  

Folgender Sachverhalt:  Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend)  individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt  am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt.  vertragsunterzeichnung am 17.09.2025  Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?  

Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber hat am 12.02. anhand seiner Gefährdungsbeurteilung ein Beschäftigungsverbot, allerdings erst zum 1. März, ausgestellt, da ich zuvor noch Überstunden abbauen sollte - dem widersprach ich. Mitteilung der Schwangerschaft erfolgte bereits 2 Wochen zuvor, bereits da wurde Überstundenabbau angeordnet bis die Gefä ...

Liebe Frau Bader, Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon auszugehen, dass ich auch bei einem zweiten Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten würde. Ich habe von Stkl 4 in 3 gewechselt, um mein Elterngeld zu erhöhen (aber auch vorher schon hatte ich 200 Euro netto mehr als mein Mann). Kann ich im Beschäftigungsverbot in die 5 wechseln und mein M ...

Sehr geehrte Frau Bader,  Ich bin aktuell bis 9. Mai noch in Elternzeit von meiner Tochter, bin aktuell schwanger und wollte auch bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehen. Allerdings wird mein Chef mir sehr warscheinlich ein Arbeitsverbot ausstellen da wir an der Rezeption genügend Arbeitskräfte sind und in der Assistenz ich nicht arbeiten dar ...