Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, mein Arbeitgeber hat mir einen Aufhebungsvertrag mit Beschäftigungsende 30.04.19 angeboten. Bis dahin erhalte ich weiterhin mein Gehalt, zu diesem Zeitpunkt erfolgt die Zahlung der Abfindungssumme. Darf ich vor dem 01.05.19 eine neue Stelle annehmen, sofern sich etwas Passendes ergibt? Herzlichen Dank vorab & freundliche Grüße Andrea
RUB
ALF0709
Das ist eine Frage aus dem Arbeitsrecht. Geh zum Anwalt, lass dich da beraten und zahl dafür (evt. BRH).
Mitglied inaktiv
Entschuldige bitte. Ich bin davon ausgegangen, dass ich das als zweifache erwerbstätige Mutter, die Kinder und Arbeit unter einen Hut zu bringen hat, in einem Kinder-/Elternforum fragen darf. Sollte die Expertin Deiner Meinung sein, wird sie meine Frage unbeantwortet lassen. Das ist dann auch in Ordnung - aber ich würde sie das gerne selbst entscheiden lassen.
ALF0709
Lies die Hinweise, dass es hier ausschließlich um Familienrecht und nicht um Arbeitsrecht geht. Gleich schnippisch werden, ich hätte dir fristlos gekündigt, allein wegen der Frechheit die du an den Tag legst. Ich hoffe, du bekommst nie wieder einen Job.
cube
Mag sein, dass die AP sich nicht genau genug über die zulässigen Fragen informiert hat - aber wenn du Sie dafür als schnippisch bezeichnest, bist du unverschämt und beleidigend. Lies du doch bitte auch noch mal die Regeln zum Umgang miteinander. Deine Antwort ist unter aller Kanone.
User-1753445573
Das kann man leicht ergooglen, hier zb https://www.google.de/amp/s/www.123recht.net/ratgeber/arbeitsrecht/Nach-Kuendigung-freigestellt-Darf-doppelt-verdient-werden--__a137868.html%3famphtml=1
la-floe
"Ich hoffe, du bekommst nie wieder einen Job." Bist du krass drauf. Geh ne Runde joggen, wenn du dich abreagieren musst. floe
Mitglied inaktiv
...vor allem der Link war sehr hilfreich. Das zu ergoogeln war ich gestern (noch) nicht in der Lage - war eine Art Schockstarre. Zu ALFs Verhalten möchte ich hier nichts mehr sagen. Viele Grüße Andrea
desireekk
Hallo, eine übliche Regelung in einem Aufhebungsvertrag ist, dass man diesen vorher "in Anspruch nehmen" kann, also vorzeitig beenden. Und dann das "ersparte" Gehalt vom AG zusätzlich ausgezahlt bekommt. Also das AG quasi so oder so immer soviel zahöen muss als wenn Du bis 30.4. dort gewesen wärest. … oft wird daraus, dass man sich die "Ersparnis" 50:50 teilt, also du nur 50% der letzten Gehälter bekommst. Vergiss nicht: So ein Aufhebungsvertrag ist Verhandlungssache! Ich habe niemals das unterschrieben was mir in der ersten Runde vorgelegt wurde. Da ist mehr Spielraum drin als Du denkst. Ich würde mit doppelter Abfindungssumme in die Verhandlung gehen inkl. o. g. Regelung. Wie soll noch vorhandener Urlaub behandelt werden? Wirst Du freigestellt? (Hier ist die wörtliche Regelung ggf. wichtig für die Rentenversicherung). Etc. Solltest Du eine Rechtschutzversicherung haben, dann würde ich mit dieser zu einem guten Anwalt gehen und das Angebot durchsprechen. LG und alles Gute D
ALF0709
Du hast mir einer derart arroganten Art und Weise gesagt, dass es dich überhaupt nicht schert, dass es hier nur um Familienrecht und nicht um Arbeitsrecht geht und du als als ach so arme arbeitende Mutter zweier Kinder das Recht auf eine Antwort hättest, auch wenn es in den Forenregeln anders geregelt ist, dass du dich über meine Antwort nicht wundern brauchst. Eine Entschuldigung vermisse ich übrigens. Und? Hatte ich recht, oder hast du eine Antwort von Frau Bader bekommen?
Mitglied inaktiv
Ich habe eine Frage: Warum fühlst Du Dich für die Einhaltung der Regeln in einem Expertenforum verantwortlich? Glaubst Du nicht, dass Frau Bader (und jeder andere Experte) das selbst regeln kann? Im Übrigen: Würdest Du mich kennen, wüsstest Du, dass ich weder arrogant noch schnippisch noch frech bin. Ganz im Gegenteil. Ich habe Dich weder angegriffen noch in irgendeiner Form beleidigt. Ich habe lediglich meine Auffassung dargelegt, dass diese Frage in dieses Forum passen könnte. Ich mag mich getäuscht haben. Aber deswegen muss ich mich von einem anderen Benutzer nicht beleidigen lassen. Im Gegensatz zu Deinem war mein Ton sachlich, auch wenn das bei Dir nicht so angekommen sein sollte. Offensichtlich habe ich einen wunden Punkt erwischt. Das tut mir Leid. Warum in DEINEN Augen aber anscheinend die x-te identische Frage zum gleichen Thema berechtigt ist, obwohl man die bereits gegebene fundierte Antwort ohne Weiteres nachlesen könnte, erschließt sich mir nicht. Da könntest Du doch genauso "draufhauen". Nein, ich habe keine Antwort bekommen und wie ich bereits in meinem ersten Posting an Dich schrieb: Das ist in Ordnung. Ich halte Frau Bader für eine äußerst kompetente Anwältin, die selbst entscheiden kann, ob sie eine Frage beantwortet oder nicht. Sie braucht m.E. dazu keine externe Person, wie versiert diese bezüglich eines Themas auch sein mag.
Mitglied inaktiv
...es gab eine Antwort, nämlich "RUB" - die ganz ohne Vorwürfe den Hinweis enthält, dass das Thema hier fehl am Platz ist. So geht es auch, danke.
desireekk
Hallo Alf, .. ich lese nirgends, dass sie ein "Recht" auf Antwort hätte, sondern dass sie ja wohl noch "fragen darf." Auch wenn Frau Bader ihr die Frage nicht beantworten wird, gibt es trotzdem ab und an bewanderte Menschen hier in bestimmtem Rechtsgebieten, wobei bei Nutzung dieses Forums klar ist, dass es keine fachliche Rechtsberatung darstellt sondern die Meinung / Erfahrung der ForumsteilnehmerInnen sind. VG D
ALF0709
Du irrst. Sie wollte ausdrücklich eine Antwort von Frau Bader. Da sie die aber nicht bekommen hat (weil es genau so ist wie ich es gesagt habe) hat sie gnädigerweise eure Antworten zur Kenntnis genommen. Sowas arrogantes geht gar nicht.
ALF0709
Du hast nicht voller Arroganz gesagt es zählt nur was Frau Bader sagt? Dann ließ noch mal deine Antwort genau durch. Wie eine Frage aus dem Arbeitsrecht in ein Forum aus dem Familienrecht gut passen soll erschließt sich mir nicht. Andere Leute würden einen Anwalt vor Ort aufsuchen. Aber stimmt, das kostet ja Geld
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