Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

frage! teilzeit in EU!

Frage: frage! teilzeit in EU!

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hallo ich habe eine frage ich bin nun schwanger im 4 monat mein arbeitgeber weiß bescheid und ich habe ein infoblatt bekommen worauf steht das man wenn möglich bis zu 19 stunden in der EZ arbeiten kann (warum 19 sind es nicht 30???) naja desweiteren habe ich gefagt wie es aussieht ob ich nicht auf 400 abeiten könne in dieser zeit er meinte das da warscheinlich kein bedarf seie und warscheinlich auch nicht für 19 stunden oder meine normale stundenzahl! allerdings ist die AG im moment fleißig am einstellen!!! KANN DOCH NICHT SEIN ODER??? unter welchen bedingungen kann der AG teilziet in der elternzeit ablehenen? (betrieb hat in allen bereichen ca 50-60 mitarbeiter /altenheim) ich werde noch verückt erst halten sie sich nicht an die mutterschutzvorschriften und nun wird mir schon gesagt das ich das arbeiten warscheinlich vergessen kann! achjs ausserdem die frage wenn ich bei meinem AG nicht teilzeit beschäftigt weden kann darf ich dann woanders auf 400 euro basis arbeiten??????


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen. Dann müssen Sie 8 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen. Dies ist für 15 - 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich. Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc. Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür. Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen. Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden. Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden. Gruß, NB P.S. es waren früher 19 Std. - das Infoblatt ist veraltet!


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