Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Fortseztung der Probezeit nach Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Fortseztung der Probezeit nach Elternzeit

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Hallo, ich bin während meiner Probezeit schwanger geworden. Aufgrund meines Berufes wurde ich direkt von der Arbeit freigestellt (und über die U2 Umlage bezahlt) jetzt möchte ich in Teilzeit nach einem Jahr wieder arbeiten (Meine Elternzeit hatte ich für 2 Jahre schriftlich angekündigt mit dem Vermerk, dass ich nach einem Jahr wieder in Teilzeit arbeiten möchte), wird dann meine alte Probezeit fortgesezt? Und kann mir der Arbeitgeber, in Bezugnahme auf meine Probezeit) dann kündigen.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Nein, die Probezeit ist abgelaufen. Und der Arbeitgeber kann in der Elternzeit auch nicht kündigen. Liebe Grüße NB


sterntaler82

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Du hast auch in Elternzeit Kündigungsschutz


Mitglied inaktiv

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Die Probezeit ist während eine Beschäftigungsverbotes weitergelaufen. Sie endete damit automatisch nach Ablauf der vereinbarten Zeit - auch im Beschäftigungsverbot. Ein Wiederaufleben der Probezeit ist nicht möglich. Daher gilt sie jetzt beim Wiedereinstieg in den Beruf als beendet und die Stelle ist fest.


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vielen Dank für die schnellen Antworten. Da bin ich jetzt echt überrascht, dass der Arbeitgeber da garkeine Handhabe hat. denn ehrlich gesagt, habe ich dort nur sehr kurz gearbeitet und der Chef hatte ja garkeine Zeit mich und meine Arbeit ausreichend zu beurteilen bevor ich ihm gesagt habe, das ich schwanger bin. Hätte er mir denn in der Zeit der Freistellung kündigen könne. Ich will mich natürlich nicht beschweren, da es ja mir zu Gute kommet. Aus Sicht des Arbeitgebers ist das aber ganz schon krass: wenn jemand schwanger wird, hatte der Arbeitgeber nur ein paar Tage Zeit zu schauen und zu entscheiden, ob jemand ins Unternehmen paßt. Ab wievielen Mitarbeitern muß er denn meinem Antrag auf Teilzeit stattgeben (gelten bei der Anzahl der Angestellten auch Minijobber?)


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