Ann-Kathrin Aka
Hallo, ich habe während der Elternzeit eine Fortbildung gemacht. Normalerweise wird diese Berufsbegleitend gemacht und dauert 2 Jahre. Der Abschluss ist auf Bachelor-Niveau. Jetzt endet meine Elternzeit. Die Kenntnisse der Fortbildung können durchaus an meinem bisherigen Arbeitsplatz mit eingesetzt werden oder auch an einem anderen Arbeitsplatz (dann mit Versetzung) innerhalb des Unternehmens. Muss ich meinen Arbeitgeber über die Fortbildung informieren? Hat er ein Recht auf die Kenntnisse aus der Fortbildung? Innerhalb des bestehenden Arbeitsvertrages? Ich habe die Fortbildung vollständig privat finanziert. Mehrere 1.000 €. Leider gab es Streit mit dem AG und ich möchte meine Rechte kennen, daher wäre ich für eine Antwort dankbar. Viele Grüße und vielen Dank für Ihre Arbeit hier im Forum A.
Hallo, ich verstehe die Frage nicht. Eine Versetzung/ mehr Lohn wäre doch in Ihrem Sinne? Warum haben Sie die Weiterbildung denn gemacht? Liebe Grüße NB
mellomania
die frage ist, was du möchtest. möchtest du das anerkannt haben, mehr geld, höhere stelle nach der elternzeit? dann musst du ihm das ja sagen. bzw. die zertifikate vorlegen. die frage ist, ob er es andrekennen MUSS
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