Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Forderung des AG von mindestens 30 Std./Woche oder Aufhebungsvertrag

Frage: Forderung des AG von mindestens 30 Std./Woche oder Aufhebungsvertrag

minimops

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Sehr geehrte Frau Bader, bei meinem AG habe ich am 02.03. einen Teilzeitantrag gestellt über 10 Std./Woche (15 Std. wären auch noch möglich). Meine Elternzeit endet am 11.08.2014. Um in meinem "alten" Job wieder eingesetzt zu werden, ist die Forderung meines AG allerdings bei 30 Std./Woche ansonsten würde mir ein Aufhebungsvertrag unterbreitet. Nun habe ich beim AG nochmal deutlich gemacht, dass ich ein Recht auf die Teilzeitstelle habe und max. 15 Std. verlässlich aufbringen kann und den Aufhebungsvertrag nicht möchte. Mein AG möchte mich daraufhin an anderer Stelle im Unternehmen (O-Ton: "Empfangszentrale", "Kaffeetisch decken"...) einsetzen. Und dies unter anderen Rahmenbedingungen (denke mal da ist das Honorar gemeint). 1. Ist das rechtens? 2. Darf ich im Unternehmen (ca 200 MA, bereits einige in der Abteilung Teilzeit beschäftigt, darunter keiner der 30 Std./Woche hat!) an anderer Stelle eingesetzt werden? Die Kollegen freuen sich, es gibt viel Arbeit und mir macht diese auch Spaß. Mir wurde aufgetragen, ich dürfte die Kollegen über diese Situation noch nicht informieren. Die allerdings rechnen jedoch mit meiner Rückkehr. 3. Ist das zulässig? Außerdem würde ich da gern auch die Meinung der Kollegen dazu hören. 4. Wie sieht die Rechtslage aus, falls ich mich an die Öffentlichkeit wende (es handelt sich um ein familienfreundliches, 2013 zertifiziertes Unternehmen)? 5. Wie hoch wären die Kosten falls sich das Arbeitsgericht einschalten muss? Es sind jetzt nicht mal mehr 2 Monate bis Arbeitsbeginn, und es gab seitens meines AG noch keinen Schriftverkehr. 6. Falls ich eine Ablehnung meines Antrags bekomme, muss ich dann meine alte Vollzeitstelle abdecken oder was bestehen dann für Möglichkeiten? Ich las z. B. von einer einstweiligen Verfügung in Bezug auf die Teilzeitstelle. 7. Wie genau würde das ablaufen/wie lange dauern? Ich habe zwei Kinder (2 und 4) und leider keine Möglichkeit die geforderte Stundenzahl zu erfüllen, da ich pro Tag noch mind. 1,5 Std. Fahrtzeit hätte. Jetzt will ich den Aufhebungsvertrag nicht einfach so unterschreiben, nur weil sich mein AG von März bis Juni Zeit gelassen hat, mir das mitzuteilen und die Zeit bis Ende der EZ nun sehr knapp ist. Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung. Viele Grüße, minimops


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie wünschen eine ausführliche Einzelbeartung - das springt das Forum! Liebe Grüße NB


SumSum076

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Deine Kinder sind 2 und 4 Jahre alt....hast du vielleicht noch Elternzeit vom ersten Kind übrig??? Gruß Sabine


SumSum076

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mal rauskopiert aus dem TzBfG: § 8 Verringerung der Arbeitszeit: "(3) Der Arbeitgeber hat mit dem Arbeitnehmer die gewünschte Verringerung der Arbeitszeit mit dem Ziel zu erörtern, zu einer Vereinbarung zu gelangen. Er hat mit dem Arbeitnehmer Einvernehmen über die von ihm festzulegende Verteilung der Arbeitszeit zu erzielen. (4) Der Arbeitgeber hat der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. und weiter: (5) Die Entscheidung über die Verringerung der Arbeitszeit und ihre Verteilung hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Verringerung schriftlich mitzuteilen." Demnach ist es nicht rechtens. Bitte doch deinen AG um schriftliche Antwort! (nachweisbar) Und dann gehst du nur noch mit Zeugen zu den Gesprächen!!! Dann werden solche Drohungen wie "Kaffeetisch decken" auch nachweisbar. Du darfst um Meinung deiner Kollegen bitten, darfst aber unter Umständen von "deinen Verhandlungen" nichts erzählen. Habt ihr einen Betriebsrat oder so? Hol den mit ins Boot. Gruß Sabine


minimops

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Vielen Dank SumSum076, mit den Tipps hast du mir da wirklich weitergeholfen. Ich habe tatsächlich noch 1 Jahr Elternzeit übrig, vom 4jährigen. Da während er fast 2 war ja schon das Geschwisterchen kam und somit sein letztes Jahr "verloren". Allerdings habe ich beim AG da schon einen Antrag gestellt, dieses Jahr hinten an die Elternzeit des Jüngsten anzuhängen. Dieser wurde ohne Begründung damals abgelehnt. Ob man den wohl nochmal stellen darf? Dann schauts in der Firma vielleicht in einem Jahr wieder anders aus und man könnte nochmal drüber reden.... Auf alle Fälle Danke dir für die Infos! Liebe Grüße, minimops


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