Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, ich habe folgendes Problem: Ich habe seit 2 Jahren einen Fitnessvertrag den ich im 5. Monat Schwangerschaft kündigen wollte, da ich in versch. Babyzeitschriften ein Gerichtsurteil des Amtsgerichts Mühldorf (Az. 1 C 832/04) gelesen habe, dass dies möglich ist. Dort steht eben dass Schwangere ihren Fitnessvertrag fristlos kündigen dürfen. Begründung: Bei Abschluss eines Vertrages kann man ja nicht wissen ob man irgendwann schwanger wird (so war es bei mir) und man kann auch nicht wissen wie man nach der Geburt finanziell da steht. So wie bei mir: Ich bin alleinerziehend und lebe ja sowieso nur von Erziehungsgeld und Kindergeld, alles andere ist lange noch nicht geregelt (Unterhalt etc.) Und wie soll man als Schwangere da 60 Euro Fitnessgebühr jeden Monat berappen. Das Fitnesstudio schrieb auf meine fristlose Kündigung lediglich zurück, dass sie bis 30.09.05 stillegen können, nicht länger. Zu diesem Zeitpunkt war ich aber im 8. Monat schwanger, hätte ich da ins Fitnesstudio gehen sollen???? Oder auch jetzt im Wochenbett und nach meinem Kaiserschnitt haben die kein Erbarmen.... Bereits mehrmals habe ich mit dem Studio korrespondiert und wollte so klar machen, dass ich mich auf das Gerichtsurteil berufe. Das Studio akzeptiert dies jedoch nicht, angeblich haben sie Rücksprache mit ihrem Anwalt gehalten und der ist der Meinung, es sei ein einmaliges Gerichtsurteil auf das man sich nicht berufen kann. Nun bin ich immer noch im Wochenbett und hätte selbst wenn ich wollte nicht die körperliche Kraft und Möglichkeit ins Studio zu gehen und finanziell schon gar nicht. Doch das Studio hat bereits die dritte Mahnung geschickt und jetzt sollte ich langsam mal handeln. Doch einen Anwalt kann ich mir bei meinem momentanen Einkommen nicht leisten. Wissen Sie mehr über die fristlose Kündigung der Fitnessverträge bei Schwangeren? Wie soll ich mich verhalten? Ich würde mich sehr über eine baldige Nachricht von Ihnen freuen!
Hallo, eine gesetzl. Regelung gibt es dazu nicht. Für Fitnesscenter gab es zu der Problematik eine Vielzahl von Entscheidungen. Nach wohl h.M. wird SS als Kündigungsgrund angesehen, auf der anderen Seite sind autom. Verlängerungen um ein Jahr als zulässig angesehen worden. In der Regel hat der Centerinhaber nach der Satzung das Recht, zu entscheiden, ob er das Verhältnis ruhen läßt oder kündigt. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
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