Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

finazielle Notlage durch Arbeitsverbot vom Chef

Frage: finazielle Notlage durch Arbeitsverbot vom Chef

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Hallo Meine Freundin ist schwanger(10 Woche).Sie arbeitet im ambulanten Pflegedienst Wir habe die Schwangerschaft im Oktober der Chefin mitgeteilt. Diese hat darauf meiner Freundin für die ersten drei Novemberwochen in Zwangsurlaub (Resturlaub) geschickt. Gestern wollte meine Freundin ihren Dienstplan für die nächste Woche wissen. Ihre Chefin sagte plötzlich zu ihr sie hätte ein Beschäftigungsverbot und dürfe nicht mehr arbeiten. Sie würde ihren Lohn von der Krankenkasse bekommen, aber Ihr Arzt hat kein Beschäftigungsverbot ausgeschrieben und die Krankenkasse weiß auch von nichts. Laut § 11,13,14 MuSchuGe dürfen ihr keine finanziellen Nachteile entstehen zu zahlen ist der Durchschnittslohn der letzten drei Monate vor der SChwangerschaft insgesamt 1750 Euro Netto Da kein Beschäftigungsverbot vorliegt und die Krankenkasse auch von nichts weiß nehmen wir an das ihre Chefin meiner Freundin eins auswischen will. D.h. meine Freundin wird im Monat November nur ca. 800-900 Euro durch Urlaubsgeld bekommen. Es hört sich auch so an das ihre Chefin sie nicht mehr Beschäftigen WILL. Ihre Chefin weiß genau das ich arbeitslos bin und wir gerade davon die Miete zahlen können. Also hat meine Freundin durch die Schwangerschaft finanzielle Einbußen von ca. 800 Euro An wen können wir uns wenden? Was sollen wir tun?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, hier hilft nur: das Gewerbeaufsichtsamt einschalten und die Sache dort püfen lassen.Ansonsten die Arbeit anbieten. Bei BV besteht ein Lohnfortzahlungsanspruvh. Gruß, NB


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Wende Dich an die zuständige Aufsichtbehörde. Die können dir helfen. Ansonst Anwalt. Gruß Sibs


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Fragt doch mal beim arbeitsgericht nach. Vielleicht können die euch ein bisschen helfen.


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Wendet Euch ans Gewerbeaufsichtsamt. Wenn deine Freundin in der Gewerkschaft Mitglied ist- sofort dort melden! Auch wenn sie kein Mitglied ist, können die helfen, notfalls, tritt sie halt jetzt erst ein ;o)


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Meine Freundin hat die Arbeit angeboten aber ihre Chefin hat abgelehnt und auf das BV sich berufen.Der Lohn wird von der Krankenkasse übernommen hat sie gesagt. Nur ein BV kann doch nur der Artz aussprechen und nicht der Chef. Und die Krankenkasse weiß auch von nichts. Wir werden am Montag zum Gewerbeaufsichtsamt gehen.


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Hallo, die Situation kommt mir sehr bekannt vor: Habe auch in der haeuslichen Pflege wegen Schwangerschaft den Job verloren bzw. nach Mutterschutz wegen all den Problemen selbst gekuendigt (war fuer mich auch einen sehr grosse persoenliche Enttaeuschung...hab schlieslich dort 5 Jahre gearbeitet....). Deswegen 2. Fragen: 1.) Hat deinen Freundin in der Nacht und am Wochenende gearbeitet (steht dass bei ihr im Vertrag?). Dann braucht sie keinen Attest vom Arzt, sondern muss einfach freigestellt werden. 2.) Hat sie in der Regel (§4 MuSchG) mehr als 5 kg zu tragen? (Hat man in der Regel in der haeuslichen Pflege immer da nicht kurz einen Kollegin mal mit anlangen kann wenn man die Patientin in der Rollstoll heben muss etc.) Dann braucht sie auch vom Arzt keine Beschaeftigungsverbot sondern es liegt bereits aufgrund dieser Tatsache ein Beschaeftigungsverbot vor. Bei mir hat aber im Endeffekt der Arbeitgeber den Lohn weiterhin zahlen muessen, die Krankenkasse hat die Lohnfortzahlung erst im Mutterschutz teilweise uebernommen. Deine Freundin sollte auf jedenfall schriftlich an ihre Chefin schreiben dass sie gerne weiterhin arbeiten moechte und dafuer zur Verfuegung steht, nicht dass es hinterher heisst SIE wollte ja nicht.... Ruf auch beim Gewerbeaufsichtsamt an fuer weiter Infos. In Muenchen (Stadt) waren sie nicht besonders hilfreich (Aussage: Darum muss sich der Arbeitgeber kuemmern nicht ich als Arbeitnehmer....) aber ich hab dann einfach Muenchen Land angerufen und bekam immerhin Infos auch wenns sie ja fuer mich nicht zustaendig waren. Eins noch: Deine Freundin sollte nicht den Fehler machen zu kuendigen nach dem Mutterschutz auch wenn Sie die Stituation "ankotzt" (wegen Krankenversicherung!). Gute Schwangerschaft fuer deinen Freundin und sie soll es sich nicht so zu Herzen nehmen....wird alles unwichtig wenn das Kind erst mal da ist ;-) Karin mit Lukas (13 Monate alt)


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