Finanzielle Absicherung Schwanger während Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Finanzielle Absicherung Schwanger während Elternzeit

Hallo, Ich habe meine erste Tochter am 23.11.17 entbunden und habe 3 Jahre Elternzeit, Elterngeld auf ein Jahr ausbezahlt,dh es endet ende November 2018. Ich arbeite als Erzieherin und musste bei Schwangerschaft No.I sofort ins Beschäftigungsverbot. Nun bin ich frühzeitig eventuell wieder schwanger (wenn überhaupt...ist noch so früh dass ein test noch nicht geht) und stehe vor der Frage: Bekomme ich denn falls ich schwanger bin Geld ab Dezember? Und wenn ja, wieviel? Gibt es die Möglichkeit die Elternzeit zu verkürzen um abgesichert zu sein? Liebe Grüße und danke für eine klärende Antwort

von LiloG am 30.10.2018, 19:46



Antwort auf: Finanzielle Absicherung Schwanger während Elternzeit

Hallo, Sie können die Elternzeit frühestens am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes beenden. In der Elternzeit spielt ein Beschäftigungsverbot keine Rolle. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.10.2018



Antwort auf: Finanzielle Absicherung Schwanger während Elternzeit

Tut mir leid wenn ich eine Frage stelle, die schon oft gekommen ist, ich kapiers nur nicht, weil irgendwie is jeder Fall ja doch anders....

von LiloG am 30.10.2018, 20:00



Antwort auf: Finanzielle Absicherung Schwanger während Elternzeit

Gehst du ab Dezember arbeiten? (Falls du nicht schwanger bist) Falls ja, dann bekommst du im Falle eines BV das geld das du auch bekommen würdest fürs Arbeiten. Falls nein, bekommst du nix.

von Lovie am 30.10.2018, 20:30



Antwort auf: Finanzielle Absicherung Schwanger während Elternzeit

Du möchtest Geld (von wem auch immer) für`s schwanger sein in der Elternzeit? Arbeitest Du denn wieder? Wie war denn der Plan ohne neue Schwangerschaft? Die Elternzeit kann nur verkürzt bzw. abgebrochen werden, um in erneuten Mutterschutz zu gehen, nicht, um ein bezahltes Beschäftigungsverbot zu erhalten.

von Andrea6 am 30.10.2018, 20:33



Antwort auf: Finanzielle Absicherung Schwanger während Elternzeit

Also ich habe ab Dezember auf jeden Fall geplant wieder ein bisschen zu arbeiten. Nen 450 Euro Job in der Gastro hab ich auf jeden Fall ab Dezember. (Da gibts auch kein bv) aber so ein Nebenjob hilft ja nix zum Elterngeld... Ich hatte überlegt auf 20 h wieder einzusteigen, jetzt bin ich mir eben nicht sicher gewesen... Laut eurer Aussagen wäre es klug auf jeden Fall wieder arbeiten zu gehen, wenn es doch nicht klappt mit der Schwangerschaft will ich das ja eh machen. Vielen Dank... Und zur letzten Antworterin möcht ich gerne sagen: schade, dass einem sofort unterstellt wird, dass man irgendwas umsonst will oder jemanden hintergehen... Wenn das so wäre müsste ich hier keine Frage stellen...aber jeder Mensch muss ja bitte auch sehen dürfen wie er abgesichert ist. Solche Unterstellungen machen die Welt hässlich!

von LiloG am 30.10.2018, 21:55



Antwort auf: Finanzielle Absicherung Schwanger während Elternzeit

Nein, du kannst nicht die EZ abbrechen um ins BV zu gehen. Das ist Betrug. Du hast 3 Jahre EZ angemeldet. Hast du geplant ab Dezemeber TZ in EZ arbeiten zu gehen (bzw. hast du das berhaupt angemeldet) und hat dein AG dir diesbezüglich was zur Aussicht gestellt, was auch bereits unterschrieben ist? Wenn ja, dann wird dein AG dich nach Bekanntgabe der Schwangerschaft, vermutlich am 1.Arbeitstag, zum Betriebsarzt schicken und bis das Ergebnis vorliegt bist du freigestellt. Sollte ein BV folgen würdest du ab da an das Geld bekommen, was du als Gehalt bekommen hättest. Dieses würde dann auch zur Berechnung des EG herang gezogen. Hast du nicht vorgehabt TZ in EZ arbeiten zu gehen bzw. diesbezüglich noch nichts unterschrieben, so bleiben dir nur zwei Möglichkeiten. A) es ist schon was ausgemacht worden und es fehlt nur noch die Unterschrift. Du bist nicht verpflichtet deinem AG jetzt schon über die Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen. Also kanns du den Vertrag unterschreiben und es bsp. 1 Tag später oder am 1.Arbeitstag machen. B) es ist noch nichts ausgemacht. Dann ist es so, dass du leider auch kein Geld mehr bekommen wirst. Für das EG des 2.Kindes, nehmen wir an das Kind kommt am 23.8.19, würden dann die Monate bis Ablauf des EG vom 1.Kind (also 9 Monate mit je 0€) und 3 Monate von vor der Geburt des 1.Kindes (vermutlich VZ-Gehalt) heran gezogen. Idealerweise beendest du die EZ vom 1.Kind zum Beginn des Mutterschutzes vom 2.Kind, um somit noch VZ-Gehalt zu bekommen und dieses wird dann auch zur Berechnung des EG mit heran gezogen. Gesamt also dann ca. 4.5 Monate VZ-Gehalt, 7,5 Monate 0-Runden. Und der Geschiwsterbonus von 75€ . Meine Schwester hat im Juli 17 ihr erstes Kind bekommen. Im Februar 19 erwartet sie nun ihr Zweites. Sie ist auch Erzieherin, hatte aber kein BV. Sie hat 2 Jahre EZ genommen, EG ausgezahlt auf 19 Monate. Sie wollte nach 12-14 Monaten wieder TZ in EZ arbeiten gehen, aber ihr AG wollte ihr keine Stelle anbieten (trotz, dass es zwei gab, die genau ihren Anforderungen entsprachen). Ihr AG forderte, dass sie VZ zurück kommt oder weiter in EZ bleibt. Sie entschied sich für in EZ bleiben (da wusste sie noch nicht, dass sie schwanger ist). Kurz darauf hat sie erfahren, aber da war schon alles zu spät. Sie wird die EZ vom 1.Kind zu Beginn des Mutterschutzes vom 2.Kind beenden. Somit hat sie dann ca.4.5 Monate 0-Runden und 7.5 Monate VZ-Gehalt. Trotz, dass ihr AG ihr nichts anbieten konnte, obwohl vorhanden, kann sie da nun nichts mehr machen. Sie hätte dieses mal ein BV bekommen (Risikoschwangerschaft, viel ambulant im Krankenhaus und Verdacht auf drohende Frühgeburt besteht schon jetzt). Sie wird ca.400€ weniger EG haben als beim 1.Kind. Aber sie sagt selbst, das wichtigste ist, dass das Kind noch lange im Bauch bleibt und gesund zur Welt kommt. Alles andere bekommt man irgendwie hin. (Die erste Schwangerschaft endete in einer Katastrophe, wobei sie fast gestorben wäre und halbes Jahr lang Hilfe in der Betreuung vom Kind, Haushalt, usw. brauchte.)

von Ani123 am 30.10.2018, 22:39



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