Schneetanz
Hallo Frau Bader, ich erwarte im Juni mein Baby und habe vor, 2 Jahre Elternzeit anzumelden. Ich möchte gerne nach ca. 1 Jahr Teilzeit in Elternzeit arbeiten und daher "voraussichtlich ab dem 1. Geburtstag Teilzeit in Elternzeit" auf dem Elternzeitantrag vermerken. Das habe ich auch bereits vorab meinem Arbeitgeber so mitgeteilt. Nun erhielt ich von diesem ein Schreiben, dass ich aufgrund Ressourcenplanung inkl. Einstellung einer Ersatzkraft bei finaler Anmeldung der Elternzeit meinen Teilzeitwunsch unter Angabe des Zeitpunkts sowie der Lage und Höhe der gewünschten Arbeitszeiten im 2. Elternzeitjahr unterbreiten soll. Aus meiner Sicht ist das nicht rechtens, da ich diese Angaben erst 7 Wochen vor Beginn der Teilzeit einreichen muss. Wie kann ich hier vorgehen, um mich hier nicht auf ein bestimmtes Datum festnageln lassen zu müssen (es gibt noch keinen KiTa-Platz, so dass ich hier gar keine genauen Zeiten und Daten nennen kann)? Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Hallo, na ja, ich würde das etwas anders sehen. Der Arbeitgeber kann den Teilzeitwunsch aus betrieblichen Gründen ablehnen. Umso eher er davon Kenntnis hat, umso besser kann er Sie einplanen. Liebe Grüße NB
Schneetanz
Das kann ich natürlich verstehen, ich weiß nur nicht, was ich hier tun kann, wenn ich den Zeitpunkt einfach noch nicht nennen kann mangels KiTa-Planung. :-/
Ähnliche Fragen
Liebe Frau Bader, ich befinde mich aktuell in Elternzeit und habe schriftlich bei meinem AG ab September Teilzeit in Elternzeit beantragt (Ende der beantragten Elternzeit 2 Jahre im März 2022) - dieser Antrag wurde aus betrieblichen Gründen abgelehnt. Ich erwäge nun mich ab September (die Betreuung meiner Tochter ist sichergestellt) beim Arbeit ...
Hallo Frau Bader , meine 3 jährige Elterzeit endet am 26.januar 2026. Nun bin ich erneut schwanger Geburtstermin ist der 15.04.2026. wie bei meiner ersten Schwangerschaft werde ich von meiner Frauenärztin ins bv gesetzt. Was steht mir nun in der Schwangerschaft zu? Bekomme ich durch das bv mein normales Gehalt wieder wie auch in der ersten Schw ...
Hallo, anfang des Jahres kam unsere gemeinsame Tochter zur Welt. Da ich meinen Masterabschluss in einem technischen Bereich gemacht habe und gerne meine Karriere vorantreiben möchte, haben wir uns entschlossen, dass ich nur im Mutterschutz zuhause bleibe und mein Partner (wir sind nicht verheiratet) dafür bei unserer Tochter bleibt. Mein ...
Sehr geehrte Frau Bader, erst einmal danke ich Ihnen für Ihren tollen Service hier, freue mich sehr, dass es so etwas gibt. Ich habe mehrere Fragen zu folgender Situation: A und B sind Eltern geworden. A war vor der Geburt des Nachwuchses im ALG I Bezug gleichzeitig nebenberuflich selbständig mit relativ geringen Einnahmen. B war bereits ...
Guten Abend, Ich habe eine Frage zu meinem Mutterschutz. Meine erste Tochter ist am 29.04.2023 geboren. Elternzeit habe ich 3 Jahre genommen - bis zum 29.04.2026. Gearbeitet in Teilzeit in Elternzeit habe ich vom 29.04.2024 bis 31.07.2025. Nun bin ich erneut schwanger und war vom 31.07.2025 bis zum 01.09.2025 ganz normal in Elternzeit mein ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich kehre nach meiner Elternzeit (12 Monate) demnächst in Teilzeit zur Arbeit zurück. Da ich schon vor meiner Schwangerschaft Teilzeit gearbeitet habe, wird mein normaler Arbeitsvertrag wieder aufgenommen. Ich habe nun erfahren, dass ich auch Elternzeit nehmen und die gleiche Teilzeitstundenzahl arbeiten könnte. Dies wä ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Guten Tag, ich bin aktuell in Elternzeit mit meiner Tochter. Da es finanziell etwas schwieriger ist, habe ich meine Tochter jetzt mit 20 Monate in die Kindertagesstätte angemeldet, um wieder arbeiten gehen zu können. Leider bin ich jetzt schwanger geworden. Meine Absicht bestand darin wirklich arbeiten zu gehen deshalb auch die Anmeldung in der Ki ...
Hallo Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit gestellt mit 15 Stunden die Woche verteilt auf Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 13:45 Uhr. Zu anderen Uhrzeiten und Tagen habe ich keine Betreuungsmöglichkeit. Ebenso habe ich auf das Gleichbehandlungsgesetz hingewiesen, da alle meine Kolleginnen bei gleich ...
Die letzten 10 Beiträge
- Teilzeit in Elternzeit
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung
- Social Freezing, donogene Befruchtung trotz Ehe
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?
- Kindkrankbescheinigung im Original an AG?
- Oma Kinderbetreuung