Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Festlegung Teilzeit in Elternzeit bereits bei Beantragung der Elternzeit

Frage: Festlegung Teilzeit in Elternzeit bereits bei Beantragung der Elternzeit

Schneetanz

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Hallo Frau Bader, ich erwarte im Juni mein Baby und habe vor, 2 Jahre Elternzeit anzumelden. Ich möchte gerne nach ca. 1 Jahr Teilzeit in Elternzeit arbeiten und daher "voraussichtlich ab dem 1. Geburtstag Teilzeit in Elternzeit" auf dem Elternzeitantrag vermerken. Das habe ich auch bereits vorab meinem Arbeitgeber so mitgeteilt. Nun erhielt ich von diesem ein Schreiben, dass ich aufgrund Ressourcenplanung inkl. Einstellung einer Ersatzkraft bei finaler Anmeldung der Elternzeit meinen Teilzeitwunsch unter Angabe des Zeitpunkts sowie der Lage und Höhe der gewünschten Arbeitszeiten im 2. Elternzeitjahr unterbreiten soll. Aus meiner Sicht ist das nicht rechtens, da ich diese Angaben erst 7 Wochen vor Beginn der Teilzeit einreichen muss. Wie kann ich hier vorgehen, um mich hier nicht auf ein bestimmtes Datum festnageln lassen zu müssen (es gibt noch keinen KiTa-Platz, so dass ich hier gar keine genauen Zeiten und Daten nennen kann)? Vielen Dank für Ihre Hilfe!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, na ja, ich würde das etwas anders sehen. Der Arbeitgeber kann den Teilzeitwunsch aus betrieblichen Gründen ablehnen. Umso eher er davon Kenntnis hat, umso besser kann er Sie einplanen. Liebe Grüße NB


Schneetanz

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Das kann ich natürlich verstehen, ich weiß nur nicht, was ich hier tun kann, wenn ich den Zeitpunkt einfach noch nicht nennen kann mangels KiTa-Planung. :-/


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