Hallo,
ich habe aktuell ein Problem.
ich hatte letzte wWoche einen Fehlgeburt in der 9 ssw.
Ich bin noch in der Probezeit und bin seit meiner Bekanntmachung der Schwangerschaft Krankgeschrieben.
Mein Frauenarzt wollte mir einen Beschäftigunsverbot erteilen aber dazu kam es an dem Tag leider nicht.
nun ist meine Frage:
da ich schwanger war hatte ich Kündigungsschutz, nun verfällt dies mit meiner Fehlgeburt,muss ich dies meinem Arbeitgeber sagen?
Falls ja wann muss ich dies tun?
Ich bin mir nämlich sicher, dass ich gekündigt werde sobald mein Kündigungsschutz aufgehoben wird.
lG
von
Melissaaaa
am 11.03.2024, 03:34
Antwort auf:
Fehlgeburt / Arbeitgeber informieren
Hallo,
eine Arbeitnehmerin, die dem Arbeitgeber das Bestehen einer Schwangerschaft mitgeteilt hat, ist verpflichtet, den Arbeitgeber unverzüglich zu unterrichten, wenn die Schwangerschaft vorzeitig endet.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.03.2024
Antwort auf:
Fehlgeburt / Arbeitgeber informieren
Hattest du dem AG die Schwangerschaft mitgeteilt?
Falls ja: dann ist es doch selbstverständlich, daß von dir die Mitteilung erfolgt, daß die Schwangerschaft nicht mehr besteht.
Auch die Krankschreibung wird ja nicht mehr lange dauern.
von
Andrea6
am 12.03.2024, 09:35