Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Familien Geld

Frage: Familien Geld

Milka2017

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Hallo. Ich bin mit einem Amerikaner verheiratet. Wir sind zur Zeit hier stationiert. Wir haben 2 Kinder. Die Kleine wurde letztes Jahr im Februar hier in Deutschland geboren. Da ich vor der Geburt nicht gearbeitet habe steht mir kein Elterngeld zu, ich hab es gar nicht erst probiert da es bei der großen schon abgelehnt wurde, sie wurde allerdings in den USA geboren. Jetzt werden wir im Sommer wieder zurück stationiert. Allerdings geht nur mein Mann, ich bleibe vorerst 1 Jahr hier in Deutschland. D.h. wir offiziell nicht mehr hier stationiert. Meine Frage steht mir dann das Familiengeld zu? Fallen wir dann immer noch unter Nato-Truppen Statu obwohl hier nicht stationiert sind?! FG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Auszug aus den RL-BEEG: Nach Artikel 13 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (ZA-NATO-Truppenstatut) sind Mitglieder einer in Deutschland stationierten Truppe der NATO-Streitkräfte, Mitglieder des zivilen Gefolges sowie deren Ehegatten und Lebenspartner grundsätzlich von der Anwendung der deut-schen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit und damit auch von der Anwendung des BEEG ausgenommen. Diese sollen nach der internationalen Regelung des ZA-NATO-Truppenstatuts in den Systemen der sozialen Sicherheit der Entsendestaaten eingegliedert sein und bleiben. NATO-Truppenmitglieder sowie deren Ehegatten und Lebenspartner haben daher keinen Anspruch auf Elterngeld. Dies gilt auch, wenn der Ehegatte oder Lebenspartner des NATO-Truppenmitglieds deutscher Staatsangehöriger ist. Anders als das BErzGG trifft das BEEG keine Ausnahmeregelung zu Art. 13 ZA-NATO-Truppenstatut. 1.7.3.2 Ausnahme: sozialversicherungspflichtig Erwerbstätige Eine Ausnahme gilt jedoch dann, wenn NATO-Truppenmitglieder, Mitglieder des zivilen Gefolges und ihre Angehörigen im Bemessungszeitraum in Deutschland außerhalb der NATO-Streitkräfte Ein-kommen aus abhängiger Beschäftigung oder selbständiger Tätigkeit erzielt haben (BSG vom 30. September 2010, B 10 EG 11/09 R; BSG vom 25. Februar 1992, 4 RA 34/91; BFH vom 8. August 2013, III R 22/12). Dieser Personenkreis ist ausnahmsweise auch dann nicht vom Leistungsbezug ausgeschlossen, wenn im Bezugszeitraum Einkommen aus Erwerbstätigkeit in Deutschland außer-halb der NATO-Streitkräfte erzielt wird. Erzielt eine antragstellende Person – insbesondere aus einer selbständigen Erwerbstätigkeit – kein Einkommen, ist es ausreichend, wenn sie in allen Zweigen der Sozialversicherung (Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Renten-versicherung, Unfallversicherung) versichert ist. Ausreichend ist auch, wenn ihre Arbeitnehmer in allen Zweigen der Sozialversicherung erfasst sind. Ein so begründeter Anspruch kann nach den Koordinierungsvorschriften auch dann vorliegen, wenn das Truppenmitglied die Ehegattin/der Ehe-gatte oder die Lebenspartnerin/der Lebenspartner des NATO-Truppenmitglieds im EU-Ausland wohnt. Liebe Grüße NB


desireekk

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Wohnt ihr on base? Oder off base? Wenn seine orders wieder USA sind, dann seid ihr (du und die Kinder) normal in D gemeldet? VG aus Massachusetts D


Milka2017

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Wir wohnen off Base. Ich zieh aber dann wieder in meine Heimat Stadt. Wir sind hier schon die ganze Zeit ganz normal gemeldet. Also ich und Kids.


peekaboo

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Trotzdem probieren... du bist Deutsche und wohnst in Deutschland... mehr wie nein sagen können die nicht. Wie werdet Ihr Krankenversichert sein, wenn dein Partner wieder zurück geht? Ok Elterngeld ist jetzt zu spät... jedoch dachte ich immer, dass" jeder" egal ob gearbeitet oder nicht den Sockelnetrag von 300€ erhält


peekaboo

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Die Besonderheit beim Elterngeld für Erwerbslose ohne Job, wie Hausfrau, Hausmann oder ggf. Studenten, ist, dass hier stets der Mindesbetrag zum Elterngeld, also stets 300 Euro als Elterngeld berechnet und gezahlt werden.11.11.2021


Milka2017

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Das Problem ist das er Soldat ist. Und somit wir Nato Truppen Statu unterliegen. Ich lese es aber so das wir nur dann dem Truppen Statu unterliegen so lange wir hier stationiert sind, die Dame am Telefon mein nein das ist nicht so. Leider ist es egal das ich Deutsche bin oder Jahre lang ins System eingezahlt hab, nur weil ich mit einem Soldaten verheiratet bin.


peekaboo

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. Hey, ich würde es probieren, mehr wie nein sagen können die nicht. LG Peeka


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