Mitglied inaktiv
Hallo, ich hab schon immer fleißig mitgelesen bin mir aber in dem Fall trotzdem unschlüssig. Bei Kind 1 (geboren Oktober 2014) haben sowohl mein Mann als auch ich Elternzeit gemacht (keiner mehr als 1 Jahr). Wir wussten damals noch nichts davon, dass man sich Elternzeit für später "aufheben" kann und haben folglich bezüglich der "Restzeit" nichts auf der Bekanntgabe der EZ angegeben. Ist es jetzt überhaupt noch möglich, jeder 1 Jahr für ihn nach seinem 3. Geburtstag zu nehmen oder ist diese EZ komplett verfallen? Dass da der AG wahrscheinlich zustimmen muss ist mir bewusst, darin sehe ich kein Problem. Meine Frage ist eher, ob wir grundsätzlich noch jeder ein Anrecht auf 1 Jahr EZ (wir würden TZ in EZ machen wollen) haben oder ob das Jahr weg ist, weil wir damals nichts bei der Bekanntgabe angegeben haben. LG und vielen Dank. Lilly
Hallo, mit Zustimmung des AG kann jedes Elternteil EZ bis zum 3. LJ beantragen - und bis zu 12 Mo. bis zum 8. LJ übertragen Liebe Grüße NB
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Moin! Ich habe einen befristeten Vertrag (2 J.) gehabt. Ich habe vor Vertragsverlängerung schwanger geworden, deswegen mein AG hat mein Vertrag nicht verlängert. Trotzdem ich habe 2 Jahre EZ gemeldet. Während mein Elternzeit mein AG hat mich angerufen ob ich Lust habe in Minijob zu arbeiten. Ich habe zugesagt und einen neuen Vertrag bekommen, aber ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau und ich befinden uns in aktueller Situation: Im Oktober 2022 ist unser Sohn (1.Kind) auf die Welt gekommen. Die Elternzeit wurde bis September 2024 genehmigt durch den AG meiner Frau. Nun sind wir soweit uns um unser zweites Kind Gedanken zu machen bzw. planen wir für diese Jahr die 2. SS. Nun mein/uns ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe 2021 und 2022 Nachwuchs bekommen und war nun insgesamt 3,5 Jahre in Elternzeit. Eigentlich hätte ich im August wieder in Teilzeit bei meinem früheren AG angefangen, dieser kann mich jedoch nur beschäftigen, wenn ich auch Nachmittage bis abends arbeiten kann. Leider lässt dies in diesem Jahr die Kinderbetreuung (U ...
Hallo Frau Bader, meine Elternzeit endet zum 31.10.2024 und ab dem 01.11.2024 werde ich wieder als Verwaltungsangestellte im Rathaus tätig sein. Vor meiner zweiten Schwangerschaft war ich dort als Kassenleitung in Teilzeit mit 32 Wochenstunden beschäftigt (ich bin in dieser Gemeinde seit August 2018 angestellt). Nun habe ich fristgerecht (Ende ...
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Hallo, Ich habe einen Festvertrag mit 30h. Ich befinde mich noch in EZ bis 02.08.25. Ab 01.01.25 arbeite ich in TZ w. EZ 19,5 Stunden, befristet bis 31.07.25. Mein Festvertrag von 30h bleibt unberührt. Wenn ich jetzt während der TZ w. EZ schwanger werden sollte (bekäme direkt ein BV), würde der TZ Vertrag dann am 31.07.25 trotzdem auslaufen ...
Hallo Frau Bader, Ich habe im Oktober letzten Jahres einem Antrag auf Reduzierung meiner Arbeitszeiten ab dem Ende meiner Elternzeit eingereicht (dies wird im Mai sein). Ich habe trotz mehrmaliger Nachfrage noch nichts zu meinem Antrag gehört. (Habe ihn postalisch eingereicht mit Einschreiben, ist auch angekommen). Ich habe Angst, dass mir d ...
Hallo, Ich habe eine Frage bzgl Tarifgruppe/Gehaltsstufen und Berufsjahre. Folgende Situation: Ich arbeite im medizinischen Bereich und bin mit Bekanntgabe der ersten Schwangerschaft sofort ins BV vom AG geschickt worden. Kind 1: geboren am 8.3.23, Elternzeit für 2 Jahre mitgeteilt, ab 1.10.24 Teilzeit in Elternzeit gearbeitet. Dann ...
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