Mitglied inaktiv
Hallo, habe ein paar fragen wg. mir bevorstehendem Erzihungurlaub. Ich habe vor 1,5 Jahre EU zu machen und dann noch 1,5 halbtags arbeiten. Ist es richtig , daß sobald ich anfange wieder zu arbeiten (auch wenn es teilzeit ist) habe ich keinen Kündigungsschutz mehr ? Muß mein derzeitiger Arbeitsvertrag geändert werden, wenn ich teilzeit arbeiten möchte ?(aber wie gesagt nur 1,5 Jahre, also bis das Kind 3 ist und dann wieder vollzeit) Wird in so einem Fall der betstehende Gehalt einfach halbiert oder es kann sein daß er ganz neu vereinbart werden muß. Die Fragen haben folgenden hintergrund: da ich in der IT-Branche tätig bin und bei meiner Firma in der sehr günstigen (für Arbeitnehmern) Zeiten angestellt wurde, wurde mein Arbeitsvertrag sehr vorteilhaft (für mich) formuliert. Nun haben sich die zeiten geändert und ich fürchte , daß mein EU und dann die Teilzeitarbeit zu meinen Nachteilen, was den Arbeitsvertrag betrifft, ausgenutzt werden könnten. Danke für Ihre Antwort Lena
Liebe Lena, 1. Das kommt darauf an, was Sie beantragt haben. 1,5 Jahre EU und dann TZ? Dann kein KüSchutz. Oder 3 J. EU und im EU TZ? Dann KüSchutz. 2.Ein Anspruch auf Teilzeit besteht aber nach dem neuen Teilzeitarbeitsgesetz. Es besteht ein begrenzter Anspruch auf Teilzeit, wenn: - mind 15 AN da sind - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 8 Wo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen Wenn das alles zutrifft, dürfen Sie nicht durch die Verkürzung benachteiligt werden. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bauer, ich bedanke mich für Ihre Antwort. Möchte aber noch mal die Frage stellen, die mir am wichtigsten war: Muß mein derzeitiger Arbeitsvertrag geändert werden, wenn ich teilzeit arbeiten möchte ?(aber wie gesagt nur 1,5 Jahre, also bis das Kind 3 ist und dann wieder vollzeit) Wird in so einem Fall der betstehende Gehalt einfach halbiert oder es kann sein daß er ganz neu vereinbart werden muß. Habe ich Sie auch richtig verstanden, daß es sich eher lohnt für 3 Jahre EU zu beantragen und dann nach z.B. 1,5 Jahre einfach teilzeit zu arbeiten (die firma wo ich arbeite ich viel grösser als 15 mitarbeiter). Wenn ich in EU Urlaub teilzeit arbeiten will, bin ich verpflichtet bei meiner Firma zu arbeiten oder darf ich wo anderes tätig sein ohne dafür ein erlaubniss von meinem derzeitigen Arbeitsgeber holen zu müssen ? Danke Lena
Ähnliche Fragen
Liebe Frau Bader, folgende Frage konnte mir weder das Gewerbeaufsichtsamt noch die Erziehungsgeldstelle/Niedersachen beantworten: Ich bekomme im August ein Kind. Derzeit habe ich einen 20 Std./Woche Teilzeitarbeitsvertrag als Angestellte. Nach 8 Wochen Mutterschutz möchte ich gleich weiterarbeiten. Da in meinem Unternehmen aber erst kürzli ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bedanke mich für Ihre Antwort. Möchte aber noch mal die Frage stellen, die mir am wichtigsten war: Muß mein derzeitiger Arbeitsvertrag geändert werden, wenn ich teilzeit arbeiten möchte ?(aber wie gesagt nur 1,5 Jahre, also bis das Kind 3 ist und dann wieder vollzeit) Wird in so einem Fall der betstehende Ge ...
Hallo Frau Bäder, ich bin aktuell in der 8 SSW mein Chef hat mir zw. Weihnachten und Neujahr eine Kündigung zukommen lassen. Die ist aber unwirksam, also hab ich sofort bei erhalt der Kündigung meine SSW bekannt gegeben und den Nachweis zugesendet. Mein Arbeitgeber hat mir nur jetzt per Mail das geschrieben Liebe*mein Name, Natürlich ist ...
Hallo Frau Bader, kann mir der AG Teilzeitarbeit nach der Elternzeit verweigern? Vielen Dank im Voraus.
Hallo Frau Bader, kann mir der AG Teilzeitarbeit nach der Elternzeit verweigern? Vielen Dank im Voraus.
Guten Tag Frau Bader. Vorgestern, am 22.02. war ich zuletzt beim FA wo mir gesagt wurde, dass das Herzchen meines Babys nicht mehr schlägt. Obwohl es in der vergangenen Woche noch gewachsen ist und ich rein rechnerisch bei 6+2 wäre. Mir wurde von vornherein gesagt, der Eisprung hätte sich stark verschoben, denn laut letzter Periode hätte i ...
Hallo zusammen, ich habe einen 1 jährigen Sohn. Seit 01/24 arbeite ich wieder Stundenweise bei meinem Hauptarbeitgeber und in meinem Nebenjob. Aktuell bin ich wegen einer Knieverletzung seit 3.6.24 krankgeschrieben, die Krankmeldung wurden weitere 2 Wochen verlängert. Zudem bin ich in der 14. Woche schwanger. Meine Chefin vom Nebenjob (kl. U ...
Guten Tag Frau Bader, derzeit befinde ich mich noch in Elternzeit, mein Kind ist 17 Monate alt und ich möchte es erst im September in eine Fremdbetreuung geben. Mein Arbeitgeber hat mich jetzt aufgrund personeller Engpässe gefragt, ob ich bei freier Zeiteinteilung ein paar Stunden pro Woche arbeiten könnte. Mehr als 5 Stunden würde ich nicht sc ...
Guten Tag Frau Bader, unser Kind ist im September 2024 auf die Welt gekommen. Ich habe die ersten 7 Monate EG Basis beantragt und ab dem 8 LM Elterngeld Plus und ab 8 LM würde ich in Teilzeit 16 Std pro Woche arbeiten gehen. Da ich aber auch am Wochenenden arbeite auch mal Nachtdienste bekomme ich dafür Zuschläge. Mir wurde gesagt , ich da ...
Hallo ich habe schon ähnliche Fragen gefunden, aber nicht genau das richtige. Also schildere ich erstmal meine Situation: Mein Sohn ist im Dezember 2023 auf die Welt gekommen, meine Elternzeit läuft noch bis Ende Dezember 2025. Da ich nun im März zum letzten Mal Elterngeld bekomme, starte ich am 01.Mai wieder zu arbeiten in Teilzeit. Hierzu gibt ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elternzeitwechsel von Mutter zu Vater
- Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit
- Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Mutterschutzfrist Stille Geburt/Frühgeburt
- Mutterschutzgeld 2. Kind während Elternzeit
- Antrag auf Teilzeit
- Was soll ich tun?
- Mutterschutzlohn