Mitglied inaktiv
Folgende Frage: Die Beitragsfreiheit für die Krankenversicherung gilt doch für die vollen drei 3 Jahre der Elternzeit?!?! Gilt dies auch, wenn man die Elternzeit bei schneller Geburtenfolge (zwei Kinder innerhalb von drei Jahren) splittet (seit dem 1.1.04 ja noch stärker möglich), oder muß man die Elternzeit am Stück nehmen um beitragsfrei KK versichert zu sein? Vielen Dank für Ihre Antwort
HAllo, solange man im EU ist, egal von welchem Kind, ist man beitragsfrei versichert. Wenn man splittet und unterbricht, muss man ja wieder arbeiten und ist darüber kk versichert. Gruß, NB
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