Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erziehungszeit bei Insolvenz: Rentenversichert ? Krankenversichert ?

Frage: Erziehungszeit bei Insolvenz: Rentenversichert ? Krankenversichert ?

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Hallo, und Dankeschön im Vorraus.. Während meiner Schwangerschaft ist die Firma bei der ich Angestellte war in Insolvenz gegangen. Ich bin während der SS freigestellt worden und 1 monat nach der Geburt vom RP gekündigt worden. Das Mutterswchaftsgeld habe ich dann von meiner Krankenkasse bezogen. Meine Frage latutet: Während der Erziehungszeit die ich gerne für drei Jahre nehmen möchte wäre ich ja im Falle keiner Insolvenz Rentenversichert und Krankenversichert gewesen. wie ist das jetzt ? (ich dachte, das ich nicht schlechter gestellt werde darf als jemand der in einer noch existenten firma erziehungszeit nimmt ?..) An wen soll ich mich wenden ? Arbeitsamt oder Krankenkasse ? gruß Frederike


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Frederike, Mit dem Ende des Vertrages endet auch der EU. Sie haben dann keine Ansprüche auf beitragsfreie KK + Sozialversicherung mehr. Sie können sich dann beim Arbeitsamt melden, Arbeitslosengeld + beitragsfreie KK erhalten Sie jedoch nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass Sie eine Unterbringung des Kindes nachweisen müssen. Bei der Erziehungsgeldstelle muss es angegeben werden, wenn Sie Leistungen vom AA beziehen, da sich dies möglicherweise auswirkt. Bezüglich des MGs ist der Zeitpunkt des Beginns des Mutterschutzes wichtig. Wenn Sie da noch im Arbeitsverhältnis standen, erhalten Sie ganz normal MG. Wenn nicht mehr, erhalten Sie MG von der KK in Höhe des Arbeitslosengeldes (falls Sie welches erhalten). Gruß, NB


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