Mitglied inaktiv
Betreff: Erziehungszeit? Wer weiss das? Hallo ich habe mal eine Frage: ich habe eine Tochter wo die Erziehungszeit eigentlich noch bis zum 3.9.08 laufen würde ( 2 Jahre beantragt) Jetzt bin ich wieder schwanger und meine Schutzfrist beginnt bereits mitte Juni zu laufen. Jetzt ist es so, dass mir mein AG gesagt hat, dass ab dem Zeitpunkt wo die Schutzfrist zu laufen beginnt, der Rest der Erziehungszeit meines 1. Kindes verfällt- genauso auch würde das 3. Jahr für mein 1. Kind verfallen. Ist das rechtlich so in Ordnung? Eigentlich wird ja dann das 1. Kind voll schlecht gestellt "nur" weil ein Geschwisterchen unterwegs ist? Vielen Dank für einen Rat
Hallo, man kann erst den ersten EU zu ende nehmen u dann den zweiten oder auch direkt abbrechen. Fakt ist, dass man, mit Zustimmung des AG, bis zu 12 Mo. pro Kind zwiaschen dem 3. u dem 8. LJ des Kindes nehmen kann. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
also ich kenne das so, das man das im Antrag mit reinschreibt.... bzw den AG fragt, ob er die "alte" Zeit hintendranhängt... also das 3. Jahr des 1. Kindes verfällt nicht bis zum 8. LJ des Kindes sowet ich weiß. LG und ich bin auf Antwort gespannt Peeka
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