Mitglied inaktiv
Hallo ich bräuchte mal Hilfe. Ich habe seit Nov.99 Erziehungsurlaub, und hatte vorgehabt 18 Monate Erziehungsurlaub zunehmen,jetzt habe ich aber erst im Sommer 2001 aussicht auf einen Kigaplatz,d.h ich kann garnicht im Mai 2001 wieder Arbeiten gehen,jetzt ist es aber so das ich wieder Schwanger bin und bin für den 18.5.2001 ausgerechtnet, mein Sohn wurde am 20.9.99 geboren, bedeutet doch das ich erst seit dem 20.11.99 in Erziehungsurlaub bin, und dann erst wieder am 20.5.2001 arbeiten müßte oder??Es bedeutet aber doch auch gleihzeitig das ich nicht mehr Arbeiten müßte, da mein MuSchu im April anfängt??? Wenn ich aber doch mein Erziehungsurlaub für meinen Sohn verlängern muß und gleichzeitig meine Erneute Schwangerschaft anmelden muß, kann ich dies am Telefon machen. oder soll ich dies vielleicht Schriftlich per Einschreiben mit Rückschein machen damit ich was in der Hand habe das meine Chefin meine Nachricht erhalten hat?Und wie muß ich es fest halten, der erste Erziehungsurlaub ist übrigens vielleicht schriftlich festgehalten worden,aber nicht von mir unterschreiben worden. Wie gehe ich hier am besten vor?? Sorry das es so wirr ist, ich weiß nur nicht wie ich es besser schreiben sollte. Danke Claudia
Liebe Claudia, bei aller Liebe, mit Ihren Angaben kann ich so nichts anfangen. Sie müssten mir bitte genau sagen, wann der alte EU enden sollte und wann der ET für das 2. Kind sein soll. Schon jetzt kann ich sagen, daß eine Verlängerung des EU nur mit Zustimmung des AG möglich ist. N. Bader
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