Hallo Frau Bader, bin z.Zt. im Erziehungsurlaub, der bis Ende August 2003 läuft. Anfang April 2003 bekomme ich nun mein zweites Kind. Da ich mit meiner Chefin allein im Büro war, wurde eine "Neue" für mich eingestellt. Meiner Chefin habe ich schon vor einiger Zeit mitgeteilt, dass ich erneut schwanger bin. Sie verlängerte daraufhin den Arbeitsvertrag der "Neuen". Nun meine Frage: Eine Freundin hat mir nun erzählt, dass der Arbeitsvertrag der "Neuen" nur einmal verlängert werden kann. Heißt das jetzt für mich, dass ich nach meinem Erziehungsurlaub nicht mehr zu meiner Arbeitsstelle zurück kann und mich arbeitslos melden muß? Wie muß ich mich jetzt verhalten? Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Sandra
Mitglied inaktiv - 28.02.2003, 13:26