Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, uns wurde nun für 1 Jahr Erziehungsgeld in Höhe von 900 DM bewilligt. Gezahlt wird es bis nächstes Jahr März. Nun planen wir aber einen 6-9 monatigen Aufenthalt in den USA. Habe ich weiterhin Anrecht auf das Erziehungsgeld? Kann man das Erziehungsgeld für diese Zeit aussetzen und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbekommen? Oder bin ich nun wirklich gezwungen entweder auf den Aufenthalt oder das Geld zu verzichten? Vielen Dank für ihre Hilfe. LG...Cranberrie & Lukas (01.04.01)
Hallo, das kommt auf den Grund des Auslandsaufebthaltes an. Arbeitet man für einen deutschen AG/ Staat im Ausland? Dann gibt es das Geld weiter, sonst nicht. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Der Aufenthalt wird ab Mitte Oktober diesen Jahres sein.
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