Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erziehungsgeld, kein Arbeitgeber

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erziehungsgeld, kein Arbeitgeber

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Guten Tag sehr geehrte Frau Bader, ich habe folgende Frage, mein Sohn geht seit Januar diesen Jahres in den Kindergarten. Ich hatte bei ihm auch die vollen 3 Jahre Erziehungsurlaub, habe dann dort gekündigt, da ich etwas anderes in Aussicht hatte. Habe diese neue Stelle aber nun nicht bekommen, da sie erfahren haben das ich schwanger bin. ( Hatte noch keinen Vertrag! ) Nun meine Frage, ich habe jetzt ja keinen Arbeitgeber mehr, bekomme ich trotzdem Erziehungsgeld oder wenn nicht irgendwelche anderen Leistungen? Was mach ich denn jetzt??? Vielen freundlichen Dank für Ihre Antwort. Brigitte


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Sie können sich auf dem Arbeitsamt arbeitslos melden, allerdings brauchen sie dann eine plausieblere Erklärung als nen neuen Arbeitsplatz, sonst werden sie gesperrt für 3 Monate. Mann darf ohne neuen Vertrag nicht kündigen. Ich habe damals gekündigt weil sich die Arbeitszeiten mit den Kitazeiten nicht vereinbaren ließen, somit gabs vom Arbeitsamt auch keine Sperre. Oder aber sie beantragen Hartz4, so lange das Kind nicht 8 Jahre alt ist muss keine Mutter arbeiten gehen. LG


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Guten Tag, bekomm ich denn Erziehungsgeld wenn ich arbeitslos gemeldet bin? Ich glaube Hartz 4 ist eh nichts für mich ,dafür verdient mein Mann zu viel. Bekommt man nur Erziehunggeld wenn man einen Arbeitgeber hat? Mit freundlichen Grüßen Brigitte


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Beim erziehungsgeld spielt es keine Rolle ob du in Arbeit warst oder Arbeitslos. Hier zählt nur das Einkommen deines Mannes welches eine gewisse Höchstgrenze im Jahr nicht überschreiten sollte, sonst gibts gekürztes oder kein Erziehungsgeld. Sonst steht jedem Erziehungsgeld zu der sein Kind selbst betreut und nicht mehr als 30 h die Woche arbeitet und eben ein Gewisses Jahreseinkommen nicht übersteigt. Wie bei euch die Grenzen liegen kannst du auf der jeweiligen zuständigen Stelle für Erziehungsgeld erfragen. Bei uns in Sachsen ist es das Amt für Familie und soziales. Frau Bader kennt aber einen Link unter dem du einen Erziehungsgeldrechner findest, wird sie dir bestimmt schreiben. LG


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Guten Tag, danke für die Antwort, allergings muss ich jetzt nochmal fragen und zwar: Obwohl ich keinen Arbeitgeber habe kann ich Erziehungsgeld beantragen? Arbeitslos hatte ich nicht vor mich zu melden. Danke nochmals Brigitte


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Ja du kannst Erziehungsgeld beantragen, was du vor der Entbindung gemacht hast spielt hier keine Rolle. LG


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