Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erziehungsgeld für 2. Kind

Frage: Erziehungsgeld für 2. Kind

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Liebe Frau Bader, Sie haben schon mehrfach geantwortet, dass der Erziehungsurlaub für das zweite Kind erst beginnt, wenn der erste EU abgelaufen ist. Wie verhält es sich denn mit dem Erziehungsgeld für das zweite Kind? Mein erster EU endet im Oktober 2001, das zweite Kind wird im März 2001 zur Welt kommen. Beim ersten Kind habe ich nur für die ersten 6 Monate Erziehungsgeld bezogen. Würde ich dann für das zweite Kind kein Erziehungsgeld bekommen, da der EU ja erst im November 2001 beginnt und das Kind dann schon älter als 6 Monate ist? Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort. Sabine


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Sabine, nein, das EG bekommen Sie. Da das Kind in 2001 geboren wird, gilt das neue Gestz (s.unten). N. Bader


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