Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erziehungsgeld für 1. oder 2. Kind

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erziehungsgeld für 1. oder 2. Kind

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Sehr geehrte Frau Bader, das ist ja wirklich höchst kompliziert. Ich habe heute schon mit dem Amt für Familie und Soziales telefoniert und bin nicht schlau geworden. Mein 1. Kind ist 02/00 geboren. Ich bekomme 600 DM Erziehungsgeld und befinde mich im Erziehungsurlaub (geplant war ursprünglich bis 02/02). In 11/01 wir mein 2. Kind geboren. -Wie lange läuft das Erziehungsgeld für das 1.? -Kann ich eventuell noch Landeserziehungsgeld (für das 3. Lebensjahr)beantragen? -Laufen beide Erziehungsgelder parallel und unabhängig? So habe ich das heute am Telefon verstanden? -Oder endet der Anspruch mit Geburt des 2. Kindes? -Muß ich die 6 Wochen vor der Geburt Mutterschaftsgeld beantragen? Oder entfällt das, weil ich ja für ein anderes Kind Erziehungsgeld bekomme? Vielleicht können Sie mir etwas aus dem Wirrwarr helfen. Über eine Antwort freut sich Simona


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Simona, Grds. bekommt man nur einmal Erziehungsgeld, egal, wieviele Kinder man hat. Wichtig ist, dass man mind. bzgl. eines Kindes anspruchsberechtigt ist. Dazu darf das KInd höchstens 24 Mo. alt sein, desweiteren dürfen die Eltern die Einkommensgrenze nicht überschreiten. Bei mehreren KIndern erhöht sich lediglich die Einkommensgrenze jeweils um einen sog. Kinderzuschlag. Man kann also bei mehreren Kindern das EG nicht einem KInd zuordnen. Bzgl. des Landeserziehungsgeldes kann man keine pauschale Antwort geben, dass hängt vom Bulnad ab. Erkundigen Sie sich bei der Erziehungsgeldstelle. Gruß, NB


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