Mitglied inaktiv
Hallo, die Elternzeit meines Kindes endet Ende Dezember. Da ich aber wieder schwanger bin und mein Kind Ende November zur Welt kommt frage ich mich nun wie mein Erzeihungsgeld dann berechnet wird? Wird es an dem jetzigen Betrag berechnet oder bekomme ich den Minimalsatz von 300€? Dankeschön!
Hallo, laut Ministerium den Mindestsatz - rechnen Sie doch mal bei www.bmfsfj.de Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Es kommt darauf an, wann dein 1. Kind geboren wurde. Ist es bei Geburt des 2. Kindes schon älter als 2 (und du warst seit der Geburt nicht mehr arbeiten), dann erhältst du nur den Mindestsatz von 300 Euro + 75 Euro Geschwisterbonus (bis das 1. Kind 3 Jahre alt wird). Gruß Sabine
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