Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader! Zur Zeit bin ich im Erziehungsjahr unserer neun Monate alten Tochter ( bleibe drei Jahre zu Hause). Was ist, wenn ich innerhalb der drei Erziehungsjahre erneut SS bin- was steht mir dann an Erziehungsunterhalt zu? Vom ersten Kind bekommen wir einen kleinen Teil Erziehungsgeld, da mein Mann zu viel verdient und bei einem zweiten Kind?? Dann gilt doch das neue Erziehungsgeld- wieviel ist das? Kann ich meine restlichen Monate Erziehungszeit an die neuen drei Jahre dran hängen?? Ich hoffe, Sie finden sich in meinem Wirr- Warr zurecht. Vielen Dank! MfG Pusti
Hallo, Den Geschwisterbonus gibt es, wenn neben dem neuen Kind mindestens ein Geschwisterkind unter 3 Jahren oder zwei Geschwisterkinder unter 6 Jahren vorhanden sind. Der Geschwisterbonus beträgt 10 % des Elterngeldes ohne Geschwisterbonus. Wenn diese 10 % weniger als 75 Euro betragen, wird der Geschwisterbonus auf 75 Euro erhöht. Es soll nun also auch beim Geschwisterbonus einen Sockelbetrag (75 Euro) geben. Beispiele zum Geschwisterbonus Beispiel 1: Peter wurde am 21.04.2005 geboren. Kerstin wird voraussichtlich am 21.06.2007 geboren. Vor der Geburt von Peter hatte die KM ein Netto-Einkommen in Höhe von 1.500 Euro. Vor der Geburt von Kerstin war sie in Elternzeit und hatte kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Ergebnis: Sie bekommt einen monatlichen Geschwisterbonus in Höhe von 75 Euro. Beispiel 2: Rudi wurde am 20.07.2005 geboren. Ulla wird voraussichtlich am 20.06.2007 geboren. Vor der Geburt von Rudi hatte die KM ein Netto-Einkommen in Höhe von 1.500 Euro. Vor der Geburt von Ulla war sie in Elternzeit und hatte kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Ergebnis: Sie bekommt einen monatlichen Geschwisterbonus in Höhe von 75 Euro. Der Geschwisterbonus fällt weg, wenn die Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt werden. Wenn es nur ein Geschwisterkind gibt und dieses Geschwisterkind seinen dritten Geburtstag feiert, verliert der Elterngeldbezieher ab dem auf den Geburtstag folgenden Lebensmonat des Kindes seinen Geschwisterbonus. Landeserziehungsgeld gibt es nicht in allen BuLändern. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Dir steht Elterngeld in Höhe von 300€ zu. Für 12 Monate, wobei Mutterschaftsgeld angerechnet wird, und dadurch kürzt oder entfällt das Elterngeld in der Mutterschutzfrist. 2 Monate mehr gibts, wenn dein Mann für mindestens 2 Monate Elternzeit in Anspruch nimmt. Für ihn wären es 67% vom durchschnitt der letzen 12 Monate.
Mitglied inaktiv
Hallo, habe ich das richtig verstanden, dass es nach dem neuen EG nur 1 Jahr die 300€ gibt??? Nach dem alten EG bekommen wir jetzt für unsere Tochter 2 Jahre das EG und im 3. Jahr das Landeserziehungsgeld. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen?? MfG Pusti
Mitglied inaktiv
Ja. Landeserziehungsgeld gibt es wohl weiterhin im 3. Jahr.
Mitglied inaktiv
Hi, ich bin es schon wieder:-). Man bekommt nach dem neuen EG nur das 1. Jahr ne Unterstützung und im 3. Jahr das Landeserziehungsgeld oder habe ich es immer noch nicht kapiert??? Vielen Dank im Voraus! MfG
Mitglied inaktiv
Ja.
Mitglied inaktiv
Kann mir jemand sagen wo ich den Antrag für das Landeserziehungsgeld bekomme für Schleswig-Holstein? Ambesten wäre ein Link wo ich es mir selber ausdrucken kann!
Mitglied inaktiv
@pusti: eventl. bekommst du noch den Geschwisterzuschlag von mindst. 75 E, solange 1 kind unter 3 Jahren oder 2 Kinder unter 6 Jahren im Haushalt sind. Ansonsten sind es nur ca. 12 Monate Elterngeld (abhängig ob du Mutterschaftsgeld bekommst) a 300 Euro, wenn du zwischen den Geburten nicht gearbeitet hast. ausgenommen sind nur Zeiten in denen ELTERNGELD oder Mutterschutz besteht. da dein erstes Kind 2006 geboren wurde werden die 12 Monate vor Geburt von Nr. 2 genommen, kein Eikommen - Sockelbetrag. Ob man Landeserziehungsgeld bekommt hängt vom Wohnort ab, so weit ich weiss gibt es nur in BW, BY, SN, TH. Landeserziehungsgeld. Am besten mal auf der Homepage der zuständigen Eltergeld/Erziehungsgeldstelle nachschauen. ich hoffe es ist nicht zu lang geworden. Catze
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