Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

erziehungsgeld beim 2. kind

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: erziehungsgeld beim 2. kind

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hallo.. wie verhält es sich mit dem erziehungsgeld, wenn das 2. kind kommt? bekommt man da überhaupt noch etwas wenn ja wieviel...oder kann ich mir die anträge sparen? vielen dank T.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebes Trienchen, Je Kind beträgt das Erziehungsgeld maximal 600 DM im Monat(Ausn. Budgetierung). Das Erziehungsgeld entfällt bei Überschreitung folgender Einkommensgrenzen, bei denen es sich nicht um Brutto- oder Nettobeträge, sondern um durch das Bundeserziehungsgeldgesetz besonders bestimmte Einkommensgrenzen handelt. In den ersten sechs Lebensmonaten: ·100.000 DM im Jahr für Ehepaare mit einem Kind ·75.000 DM im Jahr für Alleinerziehende mit einem Kind Ab dem siebten Lebensmonat: ·32.200 DM im Jahr für Ehepaare ·26.400 DM im Jahr für Alleinerziehende mit einem Kind Diese Grenzen werden je weiteres Kind um 4.800 DM angehoben. Bei unverheiratet zusammenlebenden Eltern werden die Einkommen beider Partner zusammengerechnet. Die gesetzlichen Grundlagen zum Erziehungsgeld finden Sie im Bundeserziehungsgeldgesetz. Stellen Sie also die Anträge!! Gruß, NB


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