Mitglied inaktiv
Hallo Fr. Bader! Ich mal wieder! Ich habe soeben gelesen, dass seit Anfang des Jahres die Möglichkeit besteht, neben dem Erziehungs- auch Arbeitslosengeld zu erhalten. Dies gelte nur für diejenigen, die nicht mehr als 30 Stunden/Woche gearbeitet haben. Jetzt meine Frage: Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag bis 30. Sept. Ab 02.10. gehe ich in den Mutterschutz. Wie sieht das für mich aus? Meine Wochenarbeitszeit beträgt 20 Std. Kann ich zusätzlich Arbeitslosengeld beantragen und muss ich mich daraufhin dem Arbeitsmarkt während des Erziehungsurlaubes zur Verfügung stellen? Vielen Dank schon jetzt für die Beantwortung, Ihre Karin Paul
Liebes Karinchen, liebe Martina, 1. Das geht nur für Mütter, die nicht im EU sind 2. Es sind Arbeitslosengeld möglich, wenn deren Bemessungsgrdl. eine Beschäftigung bis zu 30 Std./Wo. ist. 3. Dies gilt dann nicht als Einkommen 4. ArbGeld bekommt man aber nur, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Eine Beschränkung auf 15 Std. ist möglich. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, interresiert mich auch, bin alleinerziehend und beziehe zur Zeit Arbeitslosenhilfe, hatte vor der Arbeitslosigkeit auch ein 20 Std. Woche, gilt das dann auch für mich?
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