Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erzeihungsurlaub - Verlängerung gescheitert

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erzeihungsurlaub - Verlängerung gescheitert

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Liebe Frau Bader! Ich habe versucht , meinen Erziehungsurlaub zu verlängern, was mir aber abgelehnt wurde. Als Begründung gab ich an, das meine Tochter wegen ihrer Entwicklungsverzögerung erst verspätet in einen integrativen Kindergarten gehen kann und es ihr nicht zuzumuten ist, anderweitig untergebracht zu werden, da sie neben anderen Störungen auch eine Sprachbehinderung hat. Ich fand es schon hart, das da keine Ausnahme gemacht werden kann. Aber zu meiner Frage. Was mache ich jetzt, wo mein Erziehungsurlaub ausläuft. Kann ich mich arbeitslos melden? Bis meine Tochter in einen Kindrgarten gehen kann, besteht eine Möglichkeit durch den Gesetzgeber bei Härtefällen. Mein Mann ist privat krankenversichert, sonst müsste er mich privat mitversichern, und ich weiß nicht, wie wir das auf Dauer schaffen sollen. Kann ich irgendwas unternehmen, oder habe ich einfach Pech gehabt? Entschuldigen sie die Verbitterung, aber ich fühle mich ungerecht behandelt. Vielen Dank für Ihre Antwort Theresia


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Theresia, eine Verkürzung aus Härtefall ist möglich, desweiteren eine Verlängerung, wenn der andere Partner doch nicht den EU nehmen kann. Sonst nicht. Möglichkeit 1: Ihr Ag ist kooperativ und Sie werden unbezahlt beurlaubt. Dann besteht aber kein EU mehr mit seinen Vorteilen( beitragsfrei kk-versichert etc.) Möglichkeit 2: Sie kündigen. Dann sind Sie erst mal gesperrt und werden danach wohl auch kein ArblosenG bekommen, da Sie dem Arbeitsmarkt ja gerade nicht zur Verfügung stehen. Ich sehe ansonsten keine Möglichkeit, dass Sie beitragsfrei weiter versichert sind. Gruß, NB


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